Das Münchner Landgericht befasst sich seit kurzem mit einer Klage des Flughafens München gegen die Stadt München. Der Flughafen fordert von der Stadt eine Nachbesserung in Höhe von 6,5 Millionen Euro, die sich auf einen Grundstückskaufvertrag aus dem Jahr 2003 bezieht. Der Hintergrund: Der Airport argumentiert, dass das betreffende Grundstück durch einen neuen Bebauungsplan an Wert gewonnen habe, was einen Kaufpreisnachbesserungsanspruch rechtfertige. Die Stadt hingegen bestreitet diesen Anspruch und betont, dass ein Pauschalpreis vereinbart wurde, der keinen Nachbesserungsanspruch zulässt.
Die Fronten im Verfahren sind verhärtet. Richterin Anne Fricke hat daher ein Mediationsverfahren angeregt, um eine einvernehmliche Lösung zwischen den streitenden Parteien zu finden. Die frühere Kommunalreferentin Kristina Frank hatte solchen Ansätzen jedoch eine Absage erteilt. Mit dem Wechsel zu der neuen Kommunalreferentin Jacqueline Charlier könnte sich nun jedoch die Situation ändern, da sie die Möglichkeit einer Mediation prüfen wird. Das umstrittene Grundstück war Teil eines größeren Areals, das der Flughafen in Riem besaß, und ist nach dessen Umzug nun nicht mehr benötigt.
Verkauf von Flughafenflächen und Transparenz
Im aktuellen Kontext sind auch die Verkaufspraktiken des Flughafens relevant. Die Flughafen München GmbH (FMG) verkauft derzeit in größerem Umfang Grundstücke. Laut Informationen wird dieser Verkaufsprozess als wenig transparent wahrgenommen. So bestehen Fragen zur staatlichen Kenntnis über den Umfang der Verkäufe sowie über deren Gründe. Diese Transparenz ist wichtig, insbesondere um potenziellen Interessenskonflikten vorzubeugen. Die Flächen der FMG, die als Ausgleichsflächen genutzt werden können, umfassen rund 640 Hektar.
Ein laufendes öffentliches Interesse ergab sich auch wegen des Verkaufs von landwirtschaftlichen Flächen. Hierbei wurde ein Teil von 177.000 qm an einen hochrangigen Politiker verkauft, was zu Bedenken hinsichtlich der Fairness und Transparenz des Verfahrens führte. Der Flughafen selbst behauptet, dass der Verkaufsprozess transparent durchgeführt wurde und alle Mitbieter ordnungsgemäß informiert wurden.
Rechtslage und Ausschreibungsfragen
Die rechtlichen Grundlagen für Grundstücksverkäufe in der öffentlichen Hand unterliegen bestimmten Regelungen, die in einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs 2010 festgelegt wurden. Nicht alle Grundstücksverkäufe sind ausschreibungspflichtig, was zu Diskussionen über die Formen des wirtschaftlichen Interesses und die damit verbundenen Ausschreibungspflichten führt. Unklarheiten über die Begriffe „unmittelbar“ und „wirtschaftliches Interesse“ bergen potenzielle Rechtsanwendungsprobleme.
Wie die aktuellen Entwicklungen zeigen, ist das Thema der Grundstücksverkäufe von zentraler Bedeutung. Fragen an die Landesregierung hinsichtlich der Voraussetzungen für öffentliche Ausschreibungen und deren Begründung sind gleichfalls evident, insbesondere bei Verkäufen, die auch städtebauliche Verträge involvieren. Das Zusammenspiel der rechtlichen Bestimmungen und der aktuellen Vorgänge beim Flughafen München wirft wichtige Fragen auf, die nicht nur Stadt und Flughafen, sondern auch die Öffentlichkeit betreffen.