Die Bundespolizei führt seit dem 16. September 2024 an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen vorübergehende Kontrollen durch, die auf Anordnung der Innenministerin eingeführt wurden. Innerhalb von 140 Tagen wurden bei insgesamt 5.166 Personen Maßnahmen zur Einreiseverhinderung oder Aufenthaltsbeendigung ergriffen. Besonders stark betroffen sind die Schweizer und Französischen Grenzen, wo 4.852 Menschen zurückgewiesen wurden.

Zusätzlich wurden 204 Personen aufgrund von Wiedereinreisesperren dennoch an der Einreise nach Deutschland gehindert. Die Kontrollen gelten nicht nur an den Grenzen zu Frankreich, sondern auch zu Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Dänemark und sollen der inneren Sicherheit dienen sowie irreguläre Sekundärmigration reduzieren. Die aktualisierten Statistiken zu den Kontrollen in den ersten Monaten sind in einer Pressemitteilung der Bundespolizei verfügbar.