Am 5. Februar 2025 wurde ein 40-jähriger deutscher Fluggast bei der Einreisekontrolle am Flughafen Stuttgart aufgegriffen. Der Mann, der aus Istanbul kam, hatte einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Heilbronn aufgrund von Wohnungseinbruchdiebstahl gegen sich. Während der Kontrolle beschwerte sich der Verurteilte über Schmerzen im Bauchbereich, weshalb er nach Rücksprache mit einem Notarzt in die Filderklinik gebracht wurde.

Nach der medizinischen Untersuchung wurde der Mann den Beamten der Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim übergeben. Er muss noch 567 Tage seiner Restfreiheitsstrafe verbüßen. Ein weiterer krimineller Akt in der langen Liste von Vergehen, die der Täter hinter sich hat – und jetzt gilt es, die Konsequenzen zu tragen!