Zollbeamte am Nürnberger Flughafen entdeckten am Anfang November 2024 in der Handgepäcktasche eines 60-jährigen Reisenden zwei Goldbarren im Wert von über 16.000 Euro. Diese waren in einer fest verschweißten Pralinenschachtel versteckt. Der Mann erklärte, die Goldbarren seien seine „Rente“, die er nach Russland mitnehmen wollte, und er habe sie so verpackt, um eine Entdeckung zu vermeiden.

Da Goldbarren als Luxusgüter unter die Embargo-Verordnung gegen Russland fallen, wurde gegen den Reisenden ein Strafverfahren eingeleitet, das die Zollfahndung München übernimmt. Zudem muss er eine Sicherheitsleistung von 4.300 Euro für die zu erwartende Geldstrafe leisten. Die Goldbarren wurden sichergestellt.