Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Negativzinsen hat weitreichende Folgen für Sparer in Brandenburg. So berichtete die maz-online.de, dass die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) darauf hinweist, dass die Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS) und die Sparkasse Oder-Spree Verwahrentgelte auf Guthaben über 50.000 Euro erhoben haben. Solche Praktiken könnten nicht nur illegal sein, sondern auch Rückerstattungsansprüche für betroffene Kunden nach sich ziehen.
Der BGH entschied, dass Banken und Sparkassen keine Negativzinsen auf Spar- und Tagesgeldkonten erheben dürfen, da dies den Charakter der Einlagen verändert. In diesem Zusammenhang rät die VZB den Kunden, ihre Rahmenvereinbarungen und Kontoauszüge zu überprüfen, um mögliche Rückforderungen geltend zu machen. Insbesondere für das Jahr 2022 könnten erhebliche Ansprüche bestehen, schätzt die VZB.
Rechtslage und Rückforderungsmöglichkeiten
Sollten Kunden Rückforderungen stellen wollen, müssen sie selbst aktiv werden und schriftlich bei ihrer Bank oder Sparkasse Rückforderungen einreichen. Die Verbraucherzentralen bieten dafür Unterstützung, darunter auch Musterbriefe. Das Urteil des BGH fordert zudem mehr Transparenz bei den Vertragsklauseln zu Verwahrentgelten, die in vielen Fällen bisher nicht gegeben war.
Die Deutsche Bank und Commerzbank sowie andere Banken sehen sich durch die aktuellen Entwicklungen unter Druck gesetzt, da sie Negativzinsen einführten, um Zinsen an die Europäische Zentralbank (EZB) zu zahlen. Im Jahr 2022 verlangten mindestens 455 Banken in Deutschland Negativzinsen. In einer Umfrage von Verivox gaben 13 Prozent der Befragten an, Negativzinsen zu zahlen, was vor allem Gutverdiener betraf.
Die Rolle der EZB und Marktverfügbarkeit
Die EZB hatte 2014 erstmals Negativzinsen eingeführt, die bis zu 0,5 Prozent betrugen, insbesondere für Geschäftsbanken. Diese unkonventionelle Geldpolitik hatte Auswirkungen auf die Rentabilität der Banken, die durch negative Zinsen auf von ihnen gehaltene Einlagen bei der EZB belastet wurden. Während große Banken wie Deutsche Bank und Commerzbank versuchen, ihre Finanzierungsstrukturen zu optimieren, müssen gerade regional operierende Banken und Sparkassen sich anpassen, um nicht in die Verlustzone zu geraten.
Die verbraucherzentrale.de hebt hervor, dass von 2019 bis zur Zinswende 2022 zahlreiche Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt hatten, was im Widerspruch zu den rechtlichen Vorgaben steht. Die entsprechenden Klauseln wurden vom BGH für unzulässig erklärt. Die Verbraucherzentralen fordern die Banken nun auf, zu Unrecht gezahlte Beträge zurückzuzahlen.
Wie das austrian-institute.org erläutert, haben viele Banken in Deutschland, sowohl große als auch regionale, von der EZB-Politik profitiert, diese jedoch auch unter dem Druck gesehen, Negativzinsen zu erheben. Die EZB verfolgt mit ihrer Geldpolitik sowohl Anreize als auch Strafen, um das Bankenwesen im Euro-Raum zu steuern. Diese Maßnahmen könnten die zukünftige Kreditvergabepraxis weiter beeinflussen und sollten daher auch von Sparerinnen und Sparern im Auge behalten werden.
Insgesamt zeigt sich, dass das Urteil des BGH nicht nur für die betroffenen Bankkunden in Brandenburg wichtig ist, sondern auch weitreichende Implikationen für das Bankensystem in Deutschland und darüber hinaus hat. Kunden sollten daher ihre Ansprüche aktiv prüfen und Rückforderungen in Erwägung ziehen, um ihr Geld zurückzuerhalten.