Das Wassersportverbot im Rheinabschnitt „Fulder Aue–Ilmen Aue“ zwischen Bingen und Ingelheim sorgt weiterhin für Spannungen. Erlassen wurde das Verbot von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD) in Neustadt an der Weinstraße, um brütende und rastende Vögel zu schützen. Seit Jahren ist das Befahren bestimmter Stillgewässer am linken Rheinufer während des Winterhalbjahres ohnehin verboten. Im Sommer jedoch ist der Abschnitt ein beliebter Ort für Segler, Paddler und Ruderer.
Die umstrittene Verfügung hat zu Konflikten zwischen Wassersportlern und Ornithologen geführt. In Reaktion darauf haben mehrere Wassersportvereine die Interessengemeinschaft Inselrhein gegründet, um gegen die dauerhafte Sperrung anzukämpfen. Eine wichtige Erkenntnis in dem Streit ist, dass der Rhein als Bundeswasserstraße gilt. Dies bedeutet, dass die Regelungshoheit beim Bundesverkehrsministerium und beim Bundesumweltministerium liegt, wodurch die SGD ihre Kompetenzen überschritten hat, berichtet die FAZ.
Kompetenzen und Zuständigkeiten im Fokus
Der Streit über das Wassersportverbot im Naturschutzgebiet Fulder Aue/Ilmen Aue zieht sich seit Sommer 2022 und ist geprägt von unklaren Zuständigkeiten. Die SGD hatte das allgemeine Fahren von Wasserfahrzeugen im Naturschutzgebiet untersagt, um Vögel zu schützen. In den letzten Monaten haben Wasser- und Angelsportvereine gegen dieses Verbot geklagt und in Teilen gewonnen: Sie dürfen nach der Winterruhe der Vögel wieder Wassersport ausüben. Die Interessenvertretung hat durch diese Klärung der Zuständigkeit des Bundesverkehrsministeriums Erleichterung erfahren, so SWR.
Die NABU-Gruppe Bingen fordert nun eine klare Regelung durch das Bundesverkehrsministerium, da es Bedenken gibt, dass Wassersportveranstaltungen gegen europäische Naturschutzgesetze verstoßen könnten. Auch wenn eine Stellungnahme der SGD in den kommenden Tagen erwartet wird, bleibt ungewiss, ob vor der Bundestagswahl eine endgültige Entscheidung getroffen wird.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Im Kontext dieser Auseinandersetzung ist es wichtig zu erwähnen, dass die rechtlichen Grundlagen und der Naturschutz gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz geregelt sind. Fragestellungen, die sich aus dem Schutz von Lebensräumen ergeben, erfordern eine sorgfältige Abwägung zwischen Naturschutz und dem Recht auf Sportausübung. Weitere Informationen zu den entsprechenden rechtlichen Regelungen sind auf iwu-ev.de erhältlich.
Die Veranstalter und Wassersportler hoffen nun, dass durch transparente Kommunikationswege und klare Richtlinien die Meinungsverschiedenheiten beigelegt werden können, um eine Balance zwischen Naturschutz und sportlicher Betätigung zu finden.