Am 15. Januar 2025 begann die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) in Deutschland in ausgewählten Testregionen wie Hamburg, Franken und Teilen von Nordrhein-Westfalen. Dieses digitale System zielt darauf ab, die medizinische Versorgung zu verbessern und die Effizienz im Gesundheitssystem zu steigern. Als digitaler, lebenslanger Aktenordner für Gesundheitsdaten wird die ePA von Ärzten, Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen verwaltet. Versicherte haben die Möglichkeit, ihre Gesundheitsdaten zu speichern und zu verwalten, wobei der Zugang zur ePA in einem sicheren Rahmen erfolgt.

Friedrich Merz, der Kanzlerkandidat der CDU/CSU, sieht in der ePA auch wirtschaftliche Potenziale und schlägt finanzielle Anreize vor. Er empfiehlt, dass Versicherte, die ihre Daten in der elektronischen Patientenakte speichern, 10% weniger Krankenversicherungsbeiträge zahlen könnten. Bei einem Bruttoeinkommen von 2500 Euro würde dies für Mitglieder der Techniker Krankenkasse (TK) eine Ersparnis von 21,31 Euro pro Monat bedeuten. Dieser Vorschlag hat jedoch bereits Kritik auf sich gezogen, insbesondere von Sicherheitsforscherin Bianca Kastl, die befürchtet, dass solche Anreize Ungleichheiten im Gesundheitswesen schaffen könnten.

Datenschutz und Sicherheitsbedenken

Die ePA war bereits Gegenstand von Sicherheitsbedenken, die im Dezember 2024 durch den Chaos Computer Club öffentlich gemacht wurden. Kritisiert wurden unverschlüsselte Kartennummern sowie Mängel im Kartenausgabeprozess. Um diesen Bedenken entgegenzuwirken, setzen die gematik und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hohe Sicherheitsstandards. Die Daten werden in Deutschland gespeichert und verschlüsselt, wobei spezielle Sicherheitsmaßnahmen appliciert werden, um die Vertraulichkeit zu gewährleisten.

Das System erlaubt es Nutzern, über spezielle Apps oder einen ePA-Client auf ihre Gesundheitsdaten zuzugreifen. Wichtig ist, dass die Verwendung der ePA freiwillig ist und dass Nutzer jederzeit Widerspruch einlegen können. Die technische Infrastruktur, die für die Nutzung der ePA erforderlich ist, wird von den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Anbietern gefördert. Diese sind auch für die Einhaltung der Datenschutzgesetze verantwortlich und müssen Transparenz über die Nutzung der ePA schaffen.

Chancen und Herausforderungen

Die Einführung der ePA könnte die Koordination der Patientenversorgung erheblich verbessern, was auch Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) befürwortet. Lauterbach plant ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz zur Schaffung einer soliden Dateninfrastruktur, um die Verarbeitung und Nutzung von Gesundheitsdaten zu optimieren. Gleichzeitig wird jedoch deutlich, dass die Skepsis der Patienten hinsichtlich des Datenschutzes eine Herausforderung darstellt, die es zu überwinden gilt.

Für einen reibungslosen Betrieb der ePA ist auch die kontinuierliche Schulung des medizinischen Personals notwendig. Das Vertrauen der Patienten in den sicheren Umgang mit ihren Daten ist entscheidend, um die Vorteile dieses neuen Systems auszuschöpfen. Ein umfassendes Informationssystem lässt Nutzer darüber wissen, wie ihre Daten verwendet werden, und welche Rechte sie haben.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die elektronische Patientenakte ein vielversprechender Schritt in Richtung Digitalisierung im Gesundheitswesen ist, allerdings sind klare Datenschutz- und Sicherheitsmaßnahmen unerlässlich, um die Akzeptanz und Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten.

Weitere Informationen zur elektronischen Patientenakte finden sich bei der HNA, der Verbraucherzentrale und beim Gesundheit Digital Forum.