Eine 61-jährige Frau aus Dessau-Roßlau hat am 4. Februar 2025 Strafanzeige wegen Betrugs erstattet. Laut ihren Angaben erstand sie am 5. Dezember 2024 ein Bekleidungsstück in einem Online-Shop und zahlte über einen bekannten Bezahldienst. Doch bis zum 26. Dezember blieb das Paket aus, und ihre weiteren Versuche, die Bestellung zu stornieren und ihr Geld zurückzufordern, blieben erfolglos.

Trotz mehrfacher Kontaktaufnahme zum Kundenservice erhielt die Frau bis zur Anzeige weder die Ware noch eine Rücküberweisung des Kaufpreises von fast 100 Euro. Glücklicherweise hat sie beim Bezahlen den Käuferschutz des Bezahldienstes in Anspruch genommen. Deshalb stehen die Chancen gut, dass sie das Geld letztendlich zurückbekommt.