In Sachsen haben Interessierte bis Ende Februar die Möglichkeit, sich für einen Medizinstudienplatz über die Landarztquote zu bewerben. Die Landarztquote bietet 40 Studienplätze, die nicht dem Numerus Clausus unterliegen und somit auch für Bewerber zugänglich sind, die nicht die erforderlichen Noten für den regulären Zugang haben. Diese Initiative hat das Ziel, mehr Medizinstudenten zu gewinnen, die sich verpflichtet haben, nach ihrem Abschluss mindestens zehn Jahre als Hausarzt auf dem Land zu arbeiten. Gesundheitsministerin Petra Köpping hat in diesem Zusammenhang die Bedeutung des Arztberufs betont und das Engagement der angehenden Mediziner gewürdigt.
Die Bewerber müssen dabei einige Anforderungen erfüllen. Ab dem Wintersemester 2022/2023 stellt Sachsen insgesamt 615 Studienplätze für Humanmedizin zur Verfügung, von denen 6,5 Prozent, das sind 40 Plätze, für die Landarztquote reserviert sind. Diese Zahl spiegelt das steigende Interesse wider; die Bewerbungen für die Landarztquote haben sich in den letzten drei Jahren fast verdoppelt: von 67 Bewerbungen im Jahr 2020 auf 130 Bewerbungen im Jahr 2022. Die Studienorte sind Leipzig, Dresden und Chemnitz.
Bewerbung und Auswahlverfahren
Die Bewerbung für einen Medizinstudienplatz über die Landarztquote kann ausschließlich über die offizielle Online-Bewerbungsplattform auf Amt24 erfolgen. Die Bewerbungsfrist erstreckt sich in diesem Jahr vom 15. Januar bis 29. Februar. Interessierte sollten sich zudem auf eine Online-Informationsveranstaltung am 29. Januar freuen, die von der Sächsischen Landesärztekammer und anderen Institutionen organisiert wird.
Das Auswahlverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe erfolgt die Bewertung anhand von fünf Kriterien, die im Sächsischen Landarztgesetz festgelegt sind, darunter die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung und Ergebnisse eines Studierfähigkeits- und Eignungstests. In der zweiten Stufe müssen erfolgreiche Bewerber ein Auswahlgespräch führen. Diese detaillierten Auswahlkriterien sollen sicherstellen, dass die Bewerber die erforderliche Eignung für den Hausarztberuf mitbringen.
Landarztquote in Deutschland
Die Landarztquote wird mittlerweile in mehreren Bundesländern angeboten, um dem Mangel an Hausärzten in ländlichen Regionen entgegenzuwirken. Dieses spezielle Programm zielt darauf ab, Bewerber zu fördern, die sich für eine hausärztliche Tätigkeit interessieren. Neben Sachsen bieten auch Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und das Saarland medizinstudienplatzorientierte Quoten an.
Bewerber müssen zudem einen Vertrag unterzeichnen, der sie verpflichtet, eine Weiterbildung als Facharzt für Allgemeinmedizin oder Innere Medizin zu absolvieren und ihre Tätigkeit in einem unterversorgten Gebiet aufzunehmen. Mit dieser Maßnahme soll nicht nur der Ärztemangel in ländlichen Regionen abgebaut werden, sondern auch die medizinische Versorgung vor Ort langfristig gesichert werden.
Für detaillierte Informationen über die Bewerbung und Anforderungen besuchen Sie bitte die Webseiten der jeweiligen Institutionen: FAZ, Landesdirektion Sachsen und Medizinstudium.io.