Ein 56-Jähriger aus Neustadt/W. hat sich am 4. Februar 2025 bei der Polizei gemeldet, um eine Geldstrafe aus einem Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu begleichen. Doch die Überraschung kam schnell: Der Mann hatte mit dem Auto einer Bekannten zur Dienststelle gefahren – ohne im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein! Diese Fahrt stellte sich nicht als Einzelfall heraus, denn auch eine weitere Fahrt hatte der Neustadter am gleichen Tag unternommen.
Die Konsequenzen sind klar: Er muss jetzt mit einem neuen Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis rechnen. Auch die Halterin des Fahrzeugs steht in der Verantwortung und muss sich einem Strafverfahren stellen, weil sie es zugelassen hat, dass der 56-Jährige hinter dem Steuer saß. Eine brisante Situation, die erneut zeigt, wie riskant der Umgang mit dem Auto ohne Führerschein sein kann!