Ein 41-jähriger Unternehmer aus dem Landkreis Regensburg wurde vom Amtsgericht Regensburg zu einer Geldstrafe von 9.000 Euro verurteilt. Dieses Urteil resultiert aus umfangreichen Ermittlungen der Zollbehörden, die aufdeckten, dass der Inhaber eines Kurier- und Kleintransportunternehmens in den letzten vier Jahren Sozialversicherungsbeiträge von insgesamt etwa 38.000 Euro hinterzogen hat.
Die Zöllner konnten durch Zeugenaussagen und Durchsuchungen nachweisen, dass der Unternehmer mit seinen Arbeitnehmern Nettolohnvereinbarungen traf und die zuständigen Stellen über niedrigere Bruttolöhne informierte. Zudem stellte sich heraus, dass er durch falsche Stundenaufzeichnungen den gesetzlichen Mindestlohn unterboten hat.