Ein ehemaliger Betreiber eines Asia-Restaurants aus dem Ortenaukreis muss tief in die Tasche greifen! Das Amtsgericht Lörrach verhängte ein Bußgeld von rund 22.000 Euro, nachdem er zwei Angestellten über Monate hinweg weniger als den gesetzlichen Mindestlohn gezahlt hatte. Ein Arbeitnehmer verlor damit mehr als 6.700 Euro, der andere sogar über 15.000 Euro – ein massiver Verstoß gegen das Arbeitsrecht!
Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit deckten auf, dass der Gastwirt die Mitarbeiter über einen Zeitraum von bis zu 21 Monaten mit mindestens drei Euro pro Stunde unterbezahlt hatte. Der Restaurantbesitzer legte zwar Einspruch gegen das ursprüngliche Bußgeld ein, doch das Amtsgericht bestätigte die Strafe, die nun rechtskräftig ist. Eine klare Botschaft, dass Lohndumping nicht toleriert wird!