Die Union unter CDU-Chef Friedrich Merz hat einen umfassenden Fünf-Punkte-Plan zur Migration und Asylpolitik vorgelegt, der die Abschiebehaft als zentrales Element beinhaltet. Laut kn-online.de sollen vollziehbar ausreisepflichtige Personen nicht länger auf freiem Fuß leben dürfen, sondern in Haft genommen werden. In Schleswig-Holstein sind Ende 2024 insgesamt 1212 Personen als vollziehbar ausreisepflichtig registriert, jedoch steht nur eine Abschiebehafteinrichtung in Glückstadt mit 42 Haftplätzen zur Verfügung. Diese Einrichtung wird mit den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg geteilt.

Merz plädiert für eine signifikante Erhöhung der Haftplätze, um den wachsenden Bedarf zu decken. Doch die Umsetzung dieser Pläne wird durch ernsthafte Bedenken hinsichtlich des benötigten Personals erschwert. In Glückstadt bleibt seit der Eröffnung der Einrichtung im Sommer 2021 ein Gebäude leer, da es an genügend Fachkräften mangelt, um die bestehenden Kapazitäten zu nutzen. Der Betrieb solcher Einrichtungen erfordert umfangreiche medizinische Versorgung, psychologische Dienstleistungen sowie Personal zur Überwindung von Sprachbarrieren, was den Personalbedarf zusätzlich erhöht.

Politische Kontroversen und Herausforderungen

Die Forderungen von Merz sorgen für politische Spannungen. Tagesschau.de berichtet, dass die Unionsfraktion im Bundestag parteiübergreifende Zustimmung für Teile dieser Forderungen, einschließlich Stimmen von der AfD, erhielt. Kritiker, darunter die ehemalige Kanzlerin Angela Merkel, äußern Bedenken gegenüber dieser Zusammenarbeit. Der Plan, vollziehbar ausreisepflichtige Personen in Haft zu nehmen und die Haftplätze auszuweiten, steht im Kontext steigender Zahlen von Personen, die nach Deutschland geflüchtet sind. Am 31. Dezember waren es laut dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) insgesamt 42.296 vollziehbar ausreisepflichtige Personen in Deutschland.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Abschiebehaft sind umfassend. anwalt.org erklärt, dass Abschiebehaft in der Regel angeordnet wird, wenn ein Asylantrag abgelehnt wurde und keine gültige Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung vorliegt. Ziel der Haft ist es, die Abschiebung der betroffenen Person zu sichern und deren Untertauchen zu verhindern. Für die Anordnung einer solchen Haft ist immer ein richterlicher Beschluss erforderlich. Es existieren zwei Hauptformen der Abschiebehaft: die Vorbereitungshaft, die maximal sechs Wochen dauern kann, und die Sicherungshaft, die bei bestimmten Bedingungen bis zu zwölf Monate verlängert werden kann.

Soziale Implikationen und rechtliche Unterstützung

Abschiebehaft ist häufig mit erheblichen Herausforderungen für die betroffenen Personen verbunden. Kritisch sind die mangelnde soziale und rechtliche Unterstützung in den Einrichtungen, sowie der Verzicht auf Dolmetscher aus finanziellen Gründen. Diese fehlenden Ressourcen können dazu führen, dass viele vollziehbar ausreisepflichtige Personen nicht ihr Recht auf einen fairen Umgang einfordern können. Die Diskussion um Abschiebehaft, ihre Notwendigkeit und die Bedingungen, unter denen sie durchgeführt wird, bleibt ein heiß umstrittenes Thema in der deutschen Gesellschaft.

Es ist offensichtlich, dass die Umsetzung der Pläne der CDU-Chef Friedrich Merz neben einer politischen Einigung auch praktische Lösungen für bestehende Probleme erfordert, darunter den dramatischen Personalmangel und die Notwendigkeit einer verbesserten rechtlichen Unterstützung für betroffene Personen.