Am 3. Februar 2025 gab die Universität Bonn bekannt, dass Prof. Engels von seinem Amt als Vorsitzender des Hochschulrats entpflichtet wurde. Aus persönlichen Gründen bat er um seine Entpflichtung nach einer über zwölfjährigen Amtszeit, in der er das Gremium länger als jeder andere Vorsitzende vor ihm geleitet hat. Prof. Engels, Jahrgang 1950 und Absolvent der Rechtswissenschaften an der Universität Bonn, kann auf eine beeindruckende Karriere zurückblicken. Nach seiner Promotion arbeitete er in den Wissenschaftlichen Diensten des Deutschen Bundestags und bei der SPD-Bundestagsfraktion. Zwischen 1999 und 2014 war er Präsident des Bundesrechnungshofs.
In seiner Dankesrede äußerte sich Prof. Engels anerkennend über die Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des Hochschulrats und des Rektorats und hob die Entwicklung der Universität Bonn hin zur Exzellenzuniversität hervor. Sein Nachfolger, Dr. Georg Schütte, Jahrgang 1962, war bereits von 2008 bis 2010 Mitglied des Hochschulrats, bevor er 2009 Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung wurde. Seit 2019 ist Dr. Schütte Generalsekretär der Volkswagenstiftung und trat 2023 erneut dem Hochschulrat bei.
Neueste Entwicklungen im Hochschulrat
Mit der Bekanntgabe des neuen Vorsitzenden wurde auch ein aktualisierter Hochschulrat vorgestellt. Neu in diesem Gremium ist Prof. Dr. Britta Klagge, Professorin für Wirtschaftsgeographie, die neben anderen Mitgliedern gewählt wurde. Der Hochschulrat umfasst nun insgesamt 13 Mitglieder, darunter mindestens sechs Frauen, was einen neuen Höhepunkt in der Geschlechterparität darstellt. Zehn Mitglieder des bisherigen Hochschulrats wurden in ihren Ämtern bestätigt, und die Anzahl der Mitglieder wurde um drei Positionen erweitert.
Der Hochschulrat der Universität Bonn besteht aus neun externen und vier internen Mitgliedern, wobei externe Personen aus Gesellschaft, Wissenschaft und Kultur stammen. Zu den Verantwortung des Gremiums gehört neben der Beratung des Rektorats auch die Aufsicht über dessen Geschäftsführung sowie die Mitwirkung an der Wahl und Abwahl der Rektoratsmitglieder. Der Hochschulrat hat eine wichtige Rolle bei der Steuerung und Weiterentwicklung der Universität.
Der Hochschulrat in Deutschland
Der Hochschulrat ist ein zentrales Gremium an Hochschulen in Deutschland, das in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen hat. Diese Gremien sind oft mehrheitlich mit externen Mitgliedern besetzt und sollen strategische Kompetenzen bündeln, während die Hochschulleitung die operativen Geschäfte verantwortet. Das Konzept leitet sich von Unternehmensstrukturen ab und hat in den 90er Jahren durch gesetzliche Regelungen an Relevanz gewonnen. In fast allen Bundesländern wurden diese Räte nach der Vierten Novelle des Hochschulrahmengesetzes 1998 etabliert, um die Hochschulverwaltung zu reformieren.
In Nordrhein-Westfalen, wo die Universität Bonn angesiedelt ist, ist der Hochschulrat gemäß dem Hochschulgesetz verankert. Er hat die Aufgabe, das Rektorat zu beraten und die Geschäftsführung zu überwachen, was ihn zu einem unverzichtbaren Bestandteil der Hochschulstruktur macht. Die Mitglieder des Hochschulrats bringen vielfältige Erfahrungen aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft ein, um auf diese Weise die Entwicklung des Bildungssektors aktiv zu beeinflussen. Uni Bonn berichtet über die aktuellen Entwicklungen, während sich die Details über die Zusammensetzung und die Aufgaben der Hochschulräte in Deutschland in einem umfassenden Artikel auf Wikipedia finden.
Der Hochschulrat der Universität Bonn bleibt somit ein wichtiger Akteur in der Bildungslandschaft, der auch künftig eine Schlüsselrolle in der Weiterentwicklung der Hochschule spielen wird.