Das kürzlich in Mecklenburg-Vorpommern verabschiedete Tariftreuegesetz, das vor über einem Jahr beschlossen wurde, zeigt bisher keine bemerkenswerten Fortschritte in der Löhne auf Tarifniveau. Laut dem Nordkurier haben sich die erhofften positiven Effekte bislang nicht eingestellt. Ein entscheidender Faktor dabei ist die fehlende Verordnung zur Festlegung von Tarifregelungen und Vergabemindestlöhnen, wie das Wirtschaftsministerium eingeräumt hat.
Trotz der Gültigkeit des Gesetzes bleibt die damit zusammenhängende Mindestarbeitsbedingungenverordnung noch aus. Diese Verordnung soll die einzuhaltenden Tarifverträge sowie Mindestarbeitsbedingungen wie Arbeitszeiten, Zuschläge und Urlaubsregelungen definieren. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) hatte höhere Löhne versprochen, doch sieht sich das Gesetz nun mit erheblicher Kritik konfrontiert.
Der Rückgang der Tarifbindung
Ein weiteres Problem ergibt sich aus dem drastischen Rückgang der Tarifbindung in Mecklenburg-Vorpommern seit der Jahrtausendwende. Aktuell sind nur noch etwa 40 % der Beschäftigten tarifgebunden. Eine aktuelle Analyse zeigt, dass Beschäftigte in tariflosen Betrieben im Jahr 2022 im Durchschnitt 3.460 Euro brutto pro Monat verdienen – 770 Euro weniger als in tarifgebundenen Unternehmen. Hinzu kommt, dass sie auch 53 Minuten länger pro Woche arbeiten müssen.
Die Situation im Bauwesen ist alarmierend: Von 800 Firmen sind lediglich 25 tarifgebunden. Der Vergabemindestlohn in diesem Sektor beträgt nur 13,50 Euro pro Stunde. In vielen Branchen fehlen zudem repräsentative Tarifverträge, was die Umsetzung des Tariftreuegesetzes zusätzlich erschwert.
Reaktionen auf das Gesetz
Die Reaktionen auf das Tariftreuegesetz sind gemischt. Wirtschaftsvertreter sehen das Gesetz als bürokratisch und nicht kontrollierbar, während Gewerkschaften dennoch einen positiven Schritt erkennen, jedoch auch die lange Umsetzungsdauer kritisieren. In einem größeren Kontext betrachtet, regelt das Tariftreuegesetz bundesweit das Wettbewerbsverhältnis von tarifgebundenen Unternehmen im Kontext öffentlicher Aufträge, wie BMAS berichtet. Es zielt darauf ab, Nachteile für tarifgebundene Unternehmen auszuschließen und gleichzeitig den Verdrängungswettbewerb über Lohn- und Personalkosten zu begrenzen.
Trotz der Herausforderungen, mit denen das Gesetz in Mecklenburg-Vorpommern konfrontiert ist, bleibt der Zusammenhang zur allgemeinen Tarifbindung in Deutschland von Bedeutung. Aktuell sind rund 49 % der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bundesweit durch einen Tarifvertrag geregelt, wobei es regionale Unterschiede zwischen alten und neuen Bundesländern gibt. Insbesondere in neuen Bundesländern liegt die Tarifbindung bei nur etwa 44 %, wie Destatis aufzeigt.
Die gesamtgesellschaftliche Diskussion um tarifliche Arbeitsbedingungen und die Durchsetzung der entsprechenden Gesetze wird weiterhin von hoher Relevanz bleiben, insbesondere in der angespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt.