Am 2. Februar 2025, gegen 12:45 Uhr, stoppten Polizeibeamte in Dessau-Roßlau einen 48-jährigen Mann auf einem E-Scooter. Bei einer Verkehrskontrolle stellte sich heraus, dass an dem Fahrzeug kein Versicherungskennzeichen angebracht war und keine Haftpflichtversicherung für den E-Scooter bestand.

Das bedeutete: Der Fahrer war ohne Versicherungsschutz im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs! Die Polizei unterband sofort die Weiterfahrt des Mannes und erstattete Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Ein gefährlicher Ausflug endete vorzeitig, und jetzt drohen dem Scooterfahrer rechtliche Konsequenzen.