Am 2. Februar 2025, gegen 12:35 Uhr, wurde in Greußen ein 37-jähriger Audi-Fahrer von der Polizei kontrolliert und gestand sofort, dass er ohne Führerschein unterwegs war. Eine schnelle Überprüfung bestätigte den fehlenden Führerschein –ausschließlich problematisch für den Fahrer, denn dies war nicht sein erstes Mal. Vor wenigen Monaten war er wegen eines ähnlichen Vergehens verurteilt worden.

Die Konsequenz? Die Polizei beschlagnahmte das Fahrzeug, sehr zur Unzufriedenheit des Fahrers, der sich empört vom Kontrollort entfernte. Jetzt muss die Justiz entscheiden, ob er seinen Audi zurückbekommt oder ob das Auto als Teil seiner Strafe in den staatlichen Besitz übergeht. Ein weiteres Kapitel in der Geschichte eines unverbesserlichen Verkehrsdelinquenten!