In einem besorgniserregenden Vorfall in Stein im Kreis Fürth führte ein Mann mit einem Kind „Schießübungen“ durch, was zu einem Polizeieinsatz führte. Laut InFranken wurde die Polizei am Freitagnachmittag, dem 31. Januar 2025, von einer aufmerksamen Zeugin informiert, die den ungewöhnlichen Vorfall beobachtet hatte. Sie meldete den Vorfall und lieferte eine Beschreibung des Mannes sowie das Kennzeichen seines Fahrzeugs.

Als die Polizeiinspektion Stein den Wald aufsuchte, war zunächst niemand vor Ort zu finden. Später entdeckten die Beamten das betreffende Fahrzeug im Verkehr und überwachten die Kontrolle. Bei der Überprüfung des Wagens stellte sich heraus, dass der 34-jährige Fahrer eine Softairwaffe im Fahrzeug hatte, was in Kombination mit der Schießübung in der Öffentlichkeit äußerst bedenklich ist.

Rechtliche Konsequenzen und Softairwaffen

Der Fahrer wurde zudem ohne gültige Fahrerlaubnis angetroffen, und ein Drogentest ergab ein positives Ergebnis. Dies führte dazu, dass der Polizei die Weiterfahrt des Mannes untersagte und ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet wurde. In Deutschland unterliegen Softairwaffen strengen Regulierungen. Laut Bussgeldkatalog sind sie Druckluftsysteme, die Rundkugeln verschießen und bei Jugendlichen für Geländespiele und Sportschießen beliebt sind. Ob sie dem Waffengesetz unterliegen, hängt von ihrer Geschossenergie ab.

Für Softairwaffen mit mehr als 7,5 Joule ist eine Waffenbesitzkarte erforderlich, und der Besitz ist ab 18 Jahren gestattet. Geräte mit einer Energie zwischen 0,5 und 7,5 Joule dürfen nur in verschlossenen Behältnissen transportiert werden und nicht öffentlich geführt werden. Vollautomatische Softairwaffen sind in Deutschland grundsätzlich verboten. Verstöße gegen die entsprechenden Regelungen können zu Bußgeldern bis zu 10.000 Euro führen.

Öffentliche Sicherheit und Waffengesetz

Der Vorfall wirft Fragen zur Sicherheit im Umgang mit Waffen, auch im Kontext anderer Waffengesetze, auf. Laut Bussgeldkatalog sind nicht nur Softairwaffen, sondern auch Messer strengen Regeln unterworfen. Messer, die als Waffen gelten, dürfen in der Öffentlichkeit nicht geführt werden, auch wenn für ihren Besitz keine Waffenbesitzkarte erforderlich ist. Bestimmte Messer, wie Butterfly- und Springmesser, sind in der Regel verboten.

Zusammenfassend zeigt dieser Vorfall die Notwendigkeit für mehr Bewusstsein und Verantwortung im Umgang mit Waffen, insbesondere, wenn Kinder involviert sind. Die rechtlichen Bestimmungen sind klar, doch die Einhaltung dieser Vorschriften bleibt entscheidend für die Sicherheit in der Gesellschaft.