Heinrich Wieker, der Gründer und Vorsitzende des Cannabis-Social-Clubs (CSC) Hannover, hat sich das Datum des Inkrafttretens des Cannabisgesetzes der Ampelkoalition, den 1. April 2024, auf den Hals tätowiert. Dieses Gesetz soll die Legalisierung von Cannabis in Deutschland vorantreiben und sieht unter anderem die Möglichkeit des gemeinschaftlichen Anbaus durch Cannabis Social Clubs vor. Bis zu 500 Mitglieder können in einem solchen Club zusammenkommen, um Cannabis anzubauen, zu ernten und untereinander zu verteilen. Doch mehr als ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes ist der CSC Hannover noch nicht genehmigt, was viel Ernüchterung in der Szene auslöst. Laut ln-online.de gibt es bundesweit mittlerweile 127 genehmigte Clubs, während im November 2023 noch 48 aktiv waren.

Die Antragslage stellt sich jedoch komplex dar: Hunderte Anträge auf Genehmigung sind noch offen, und die Clubs sind verpflichtet, umfangreiche Dokumente einschließlich Mitgliederzahlen und Sicherheitskonzepten an die Behörden zu übermitteln. Wieker erklärt, dass er bereits geeignete Räumlichkeiten gefunden hat, jedoch 125.000 Euro für den Club benötigt, von denen er etwa die Hälfte bereits gesammelt hat. Investitionen in Lüftungsanlagen, Lampen und Sicherheitskonzepte sind für einen reibungslosen Betrieb nötig.

Herausforderungen und Erfolge von Cannabis Social Clubs

Besonders restriktiv gestaltet sich die Genehmigungsverfahren in Bayern, wo bislang kein Club genehmigt wurde. Im Saarland fehlen zudem die nötigen Unterlagen für die Genehmigung. In Ganderkesee im Landkreis Oldenburg hingegen kam es möglicherweise zu einem historischen Moment: Dort wurde Cannabis erstmals an Mitglieder eines Clubs ausgegeben. Michael Jaskulewicz war das erste vereinbarte Mitglied, das legal Cannabis erhielt. Der CSC Ganderkesee, der mittlerweile die Mitgliederzahl von 500 erreicht hat, verzeichnet fast 2000 Interessenten auf der Warteliste. Zudem wurde die jährliche Erntemenge an Cannabis in Ganderkesee von 75 auf 120 Kilogramm erhöht.

Das Cannabisgesetz (CanG) selbst tritt nicht nur am 1. April 2024 in Kraft, sondern sieht auch umfangreiche Regelungen vor, um Gesundheitsschutz und Aufklärung zu fördern sowie Drogenkriminalität einzudämmen. Laut cscsdeutschland.de dürfen Erwachsene in Deutschland bis zu drei Pflanzen für den Eigenkonsum anbauen. Pro Monat ist der gemeinschaftliche Anbau in CSCs auf maximal 50 g pro Mitglied limitiert.

Politische Unsicherheiten und gesellschaftliche Debatte

An den politischen Fronten gibt es Streitereien: Die Unionsparteien planen, das Gesetz zu kippen, was die Zukunft der Anbaugenehmigungen erheblich beeinflussen könnte. Wieker berichtet, dass er sich nicht weiter in der Rolle des Kämpfers sehen möchte, sondern stattdessen Lösungen und Perspektiven fordern will. Die Unsicherheiten in der Umsetzung zeigen sich nicht nur in dem Genehmigungsverfahren für Clubs, sondern auch bei der zweiten Säule des CanG, die Modellprojekte zur kommerziellen Abgabe von Cannabis vorsehen soll, welche bislang noch nicht umgesetzt wurden.

Darüber hinaus gibt es umfassende Regelungen zum Thema Cannabis und Straßenverkehr. Seit dem 22. August 2024 gilt ein neuer THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum für Autofahrer. Mischkonsum von Cannabis und Alkohol ist konsequent verboten, und Drogenkonsum in der Freizeit ist kein Kündigungsgrund – solange keine Auswirkungen auf die Arbeitsleistung vorliegen, wie bundesgesundheitsministerium.de hervorhebt.

In einem sich rasch wandelnden rechtlichen Rahmen sehen sich viele Beteiligte mit Herausforderungen konfrontiert, die Fragen zu Gesundheit, Sicherheit und gesellschaftlicher Akzeptanz aufwerfen. Das Engagement von Personen wie Heinrich Wieker wird entscheidend sein, um die Zukunft dieser neuen Initiative zu gestalten.