Der Wandel des ehemaligen KZV-Heims und Kulturhauses Hasenheim zur neuen Institution Bürgerhaus Merzalben ist ein bedeutender Schritt für die Gemeinde Merzalben. Am 1. Juli 2023 fand der Eigentumsübergang an die Gemeinde statt, und die Nutzung durch den Heimat- und Kulturverein wird am 31. Dezember 2024 enden. Seit dem 9. August 1986 war das KZV-Heim in Betrieb und es liegt nun in der Verantwortung der Gemeindeführung, die zukünftige Nutzung des Räumlichkeiten zu gestalten. Dies wurde im Gemeinderat mit einer Enthaltung beschlossen, wie Rheinpfalz berichtet.

Die Gemeindeführung plant, die Räumlichkeiten des neuen Bürgerhauses zu vermieten, um die anfallenden Kosten zu decken. Rüdeger Eser, der Erste Beigeordnete, stellte die vorläufige Entgeltordnung vor, die ab 2025 in Kraft treten soll. Eine Testphase der Entgeltordnung ist für 2025 angedacht, mit einer Neubeurteilung bis Januar 2026. Die festgelegte Kaution beträgt momentan 100 Euro.

Mietpreise und Nutzungsmöglichkeiten

Die Mietpreise für die Nutzung des Bürgerhauses sind differenziert gestaltet. Diese umfassen:

  • 100 Euro für Vereine bei kommerziellen Veranstaltungen
  • 200 Euro für Merzalbener Einwohner
  • 100 Euro für Trauerveranstaltungen
  • 350 Euro für Auswärtige
  • Kostenlose Nutzung für gemeindeeigene Veranstaltungen, jedoch mit einer Kaution von 200 Euro

Der Mietvertrag zwischen der Gemeinde und den Mietern wird die Haus- und Benutzungsordnung enthalten. Der stellvertretende Vorsitzende Dietmar Finkler hat die potenziellen Probleme mit den anfallenden Kosten angesprochen, was die Gemeindeführung dazu bewegt hat, die Räumlichkeiten gewinnbringend zu vermieten.

Hausmeister und Entgeltordnung

Zusätzlich zu den Mietmodalitäten sind auch die Hausmeisteraufgaben geregelt. Aktuell ist ein Geringfügigkeitsvertrag mit einer Person über 200 Euro Pauschale geschlossen worden. Der SPD-Ratsabgeordnete Jürgen Nußbaum hat vorgeschlagen, eine Entschädigung nach tatsächlichem Reinigungsaufwand zu gewähren, während Gespräche über die Anstellung eines ehrenamtlichen Hausmeisters geführt werden.

Hausmeister sind wichtig für den ordnungsgemäßen Erhalt der Räumlichkeiten. Gemäß Haufe gibt es für sie zwei relevante Entgeltgruppen: Entgeltgruppe 4 für ungelernte und Entgeltgruppe 5 für gelernte Hausmeister. Die Eingruppierung und Vergütung orientieren sich an den Tätigkeitsmerkmalen, die am 1. Januar 2014 in Kraft traten und definieren die Anforderungen an die Hausmeistertätigkeit.

Tarifvertragliche Neuerungen

Für die Beschäftigten in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft stehen ab dem 1. Januar 2025 bedeutende Änderungen an. So wird der Manteltarifvertrag von 1997 modernisiert und führt unter anderem zu einem zusätzlichen Urlaubsgeld, das ab dem 1. Juli 2024 ausgezahlt wird. Überholte Regelungen werden gestrichen oder neu gefasst, was substantielle Verbesserungen für die Beschäftigten mit sich bringt, wie ver.di darstellt.

Insgesamt zeigt die Entwicklung des Bürgerhauses Merzalben den notwendigen Wandel innerhalb der Gemeinde und legt die Basis für eine multifunktionale Nutzung der neuen Räumlichkeiten. Die kommenden Monate und die Neubeurteilung im Januar 2026 werden entscheidend dafür sein, wie sich dieses Projekt weiter entfaltet und angenommen wird.