In München finden derzeit umfassende Kontrollen in Barbershops statt. Die Handwerkskammer und das Kreisverwaltungsreferat haben eine konzertierte Aktion gestartet, um sicherzustellen, dass in diesen Betrieben ausschließlich Bärte gepflegt werden. Wenn darüber hinaus Friseurdienstleistungen wie Färben oder Haareschneiden angeboten werden, wird die Eintragung in der Handwerksrolle überprüft. Andreas Wagnitz von der Handwerkskammer für München und Oberbayern äußert, dass es Verdachtsmomente gibt, wonach Betriebsleiter nicht immer persönlich vor Ort sind.
Das Problem mit nicht ordnungsgemäßen Betriebsleitern ist nicht nur auf München beschränkt, sondern betrifft auch andere Regionen Bayerns. Die Kontrollen sind Teil einer größeren Strategie der Handwerkskammer, um sicherzustellen, dass alle Anbieter im Friseurhandwerk die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Rechtslage von Barbershops
Am 26. Juni 2024 wurde eine wichtige Klärung zur Rechtslage von Barbershops getroffen. Diese werden handwerksrechtlich gleich behandelt wie Friseursalons. Um einen Barbershop zu betreiben, ist entweder ein Meisterbrief oder eine Ausnahmebewilligung notwendig. Viele Gründer glauben jedoch fälschlicherweise, dass Barbershops keine Eintragung in die Handwerksrolle benötigen, was nicht korrekt ist. Dirk Cinquanta von der Handwerkskammer Rheinhessen stellt klar, dass Herrenhaarschnitte wesentliche Tätigkeiten des Friseur-Handwerks sind und diese eine Eintragung erforderlich machen.
Die Regelung dient dem Schutz der Kunden und der Aufrechterhaltung der Standards im Handwerk. Bartrasuren, die in vielen Barbershops angeboten werden, sind ebenfalls eine wesentliche Tätigkeit und erfordern die Eintragung in die Handwerksrolle. Betriebe, die ohne eine solche Eintragung arbeiten, verstoßen gegen das Gesetz und riskieren Bußgelder oder sogar die Schließung ihres Betriebs.
Wettbewerb und Qualitätssicherung
Ein wachsendes Problem im Gebiet der Handwerkskammer ist das Angebot von Haarschnitten und Kopfrasuren in Barbershops ohne Qualifikation eines Friseurmeisters. Inhaber ohne Meisterqualifikation werden als unfaire Wettbewerber betrachtet, da die Meisterausbildung mit hohen finanziellen und zeitlichen Investitionen verbunden ist. Die Handwerkskammer Chemnitz hat bereits Anträge auf Eintragung in die Handwerksrolle und Sondergenehmigungen geprüft und festgestellt, dass viele Barbershops unerlaubte Leistungen anbieten.
Ein häufiges Ergebnis der Vor-Ort-Kontrollen ist die Feststellung unzulässiger Angebote von Haarschnitten in Barbershops. In solchen Fällen können Bußgelder von den Ordnungsbehörden verhängt werden, und im Wiederholungsfall drohen Verfahren zur Betriebsuntersagung.
Die Handwerkskammer setzt sich dafür ein, dass alle Betriebe ordnungsgemäß in die Handwerksrolle eingetragen sind, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Wer sich unsicher über die rechtlichen Rahmenbedingungen ist, kann sich an die Ansprechpartner der Handwerkskammer wenden, um die Anforderungen und Richtlinien zu klären.