Ute Meyer, eine 73-jährige Witwe aus Niedersachsen, steht unter Schock, nachdem ihr Ehemann im Robert-Koch-Krankenhaus in Gehrden starb. Ihr Mann war am 3. März 2023 mit starken Schmerzen im Oberbauch eingeliefert worden. Die behandelnden Ärzte vermuteten eine akute Entzündung der Bauchspeicheldrüse. Doch die erhoffte Genesung blieb aus. Laut dem Anwalt von Ute Meyer, Michael Timpf, erhielt der Patient während seines Aufenthalts in der Klinik eine unzureichende Schmerzmedikation und wurde lediglich „verwahrt“, was einer „deutlichen Fehlbehandlung“ gleichkomme.

Timpf bezieht sich auf zwei medizinische Gutachten, die seine Sichtweise unterstützen. Die Ärztekammer hat festgestellt, dass die Haftungsansprüche von Ute Meyer begründet sind. Es wurden Mängel bei der Überwachung, Befundung und den durchgeführten Untersuchungen an den Ärzten kritisiert. Insbesondere betont Timpf, dass es zu einer Verzögerung der Behandlung um zwei bis drei Tage gekommen sei; die Verlegung auf die Intensivstation hätte einen Tag früher erfolgen müssen. Nach dieser verspäteten Intervention sei es jedoch bereits zu spät gewesen, um den Mann von Ute Meyer zu retten.

Rechtliche Konsequenzen und Forderungen

Die Verantwortlichen des Krankenhauses, die KRH, haben die Schlichtungsentscheidung der Ärztekammer nicht akzeptiert und betonen, dass sie die Behandlung als medizinisch standardkonform bewerten. Ute Meyer und ihr Anwalt fordern nun Schadensersatz in Höhe von 150.000 Euro und denken über rechtliche Schritte nach.

Behandlungsfehler, wie in diesem Fall zu beobachten, können auf verschiedene Arten erfolgen. Eine der wesentlichen Grundlagen der ärztlichen Behandlung ist, dass jede Maßnahme medizinisch indiziert sein muss, eine Einwilligung des Patienten nach entsprechender Aufklärung erfordert und gemäß den fachlichen Standards durchgeführt werden muss. Wird einer dieser Punkte missachtet, haftet der Arzt für den daraus resultierenden Schaden. Dies betont auch die Informationsseite von Patientenanwalt, die feststellt, dass bei Behandlungsfehlern sowohl Handlungs- als auch Untätigkeitsfehler eine Rolle spielen können.

Fehldiagnosen und deren rechtliche Rahmenbedingungen

Ein zentraler Aspekt von medizinischen Behandlungsfehlern sind Fehldiagnosen, die negative Auswirkungen auf den weiteren Behandlungsverlauf haben können. Eine Fehldiagnose kann aus einer fehlerhaften Kommunikation zwischen Arzt und Patient oder aus der Unterlassung zusätzlicher Untersuchungen resultieren. Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Haftung der Ärzte sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Arzthaftungsgesetz geregelt. Diese Gesetze verlangen, dass Ärzte nach anerkannten Standards behandeln und Verantwortung für Behandlungs- und Aufklärungsfehler tragen.

Ute Meyer und ihr Anwalt fordern nicht nur eine juristische Aufarbeitung des Falls, sondern hoffen auch, dass öffentliche Aufmerksamkeit auf die Probleme im medizinischen Sektor gelenkt wird. Die Tragödie in Gehrden ist nicht nur ein persönliches Unglück, sondern wirft allgemeine Fragen zur Qualität und Sicherheit medizinischer Behandlungen auf. Das Nutzen von externem medizinischen Sachverstand und die Dokumentation aller Gespräche und Ergebnisse könnten hier nicht nur von großer Bedeutung sein, sondern sind auch in der heutigen Zeit unerlässlich.