Ein 82-jähriger Arzt aus Datteln sieht sich wegen Totschlags vor Gericht. Der Fall steht im Zusammenhang mit der verbotenen Sterbehilfe nach einem assistierten Suizid, bei dem der Arzt einem 42-jährigen Patienten aus Essen eine Infusion mit einem tödlich wirkenden Medikament legte. Der Patient hatte anschließend das Ventil selbst geöffnet. Dies geschah im Sommer 2023, und die Anklage argumentiert, dass der Patient aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht in der Lage war, die Tragweite seiner Entscheidung zu überblicken. Der Arzt bestritt die Vorwürfe und betonte, dass der Patient einen klaren und selbstbewussten Willen geäußert habe.

Der Patient, der fast blind war und seit seiner Kindheit an einer Fruktose-Intoleranz litt, klagte über ständige Schmerzen. Eine spätere Operation verschlimmerte seine Situation. Zuvor war ein erster Termin zur Freitodbegleitung Ende 2021 abgesagt worden, da der Patient zu diesem Zeitpunkt in psychologischer Betreuung war. Etwa anderthalb Jahre später meldete sich der Patient erneut bei dem Arzt und äußerte, dass er nicht mehr weiterleben wolle. Der Arzt, ein Psychiater, wurde bereits Anfang 2024 wegen Totschlags zu drei Jahren Haft verurteilt, doch dieses Urteil ist bisher nicht rechtskräftig. Der aktuelle Prozess umfasst noch sieben Verhandlungstage, die bis zum 7. März geplant sind.

Hintergrund der Sterbehilfe in Deutschland

In Deutschland ist assistierter Suizid ein umstrittenes Thema. Unterstützung zur Selbsttötung, bei der der Sterbewillige selbstständig eine tödliche Substanz einnimmt, ist nicht strafbar. Dies wurde durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 26. Februar 2020 bekräftigt, das das strafrechtliche Verbot geschäftsmäßiger Suizidassistenz als verfassungswidrig erklärte. Dennoch bleibt die Rechtslage in Deutschland komplex. Der Beihilfe zur Selbsttötung fehlt es an klaren gesetzlichen Rahmenbedingungen, was zu Unsicherheiten und einer intensiven politischen Diskussion führt. Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat sich für eine gesetzliche Regelung der Suizidhilfe eingesetzt und einen Entwurf für eine strafrechtliche Neuregelung vorgestellt.

Vergleicht man die Situation in Deutschland mit anderen Ländern, zeigen sich erhebliche Unterschiede. In den Niederlanden, Belgien und Luxemburg ist ärztliche Suizidbeihilfe unter bestimmten Bedingungen straffrei. In der Schweiz ist Suizidhilfe unter der Bedingung legal, dass keine selbstsüchtigen Motive im Spiel sind, während in anderen Ländern wie Frankreich oder Griechenland strengere Regelungen gelten, die Suizidhilfe im Wesentlichen verbieten.

Rechtslage in Europa

Die Regelungen zur Sterbehilfe variieren stark in Europa. Eine Übersicht über die verschiedenen Ansätze zeigt:

Land Rechtslage
Belgien legal seit 2002
Niederlande legal seit 2002
Luxemburg legal seit 2009
Deutschland verboten, legal unter gewissen Bedingungen
Frankreich verboten, legal unter bestimmten Bedingungen
Schweiz legal, soweit keine selbstsüchtigen Beweggründe vorliegen
Irland verboten, legal unter bestimmten Bedingungen

Die Diskussion um assistierten Suizid und Sterbehilfe bleibt in der gesamten Gesellschaft ein hot topic, und vor allem die rechtlichen Rahmenbedingungen und deren Umsetzung stehen weiterhin im Mittelpunkt der Debatten.