Der Berliner Senat plant ein entschiedeneres Vorgehen gegen die organisierte Kriminalität. Dabei wird eine neue Kooperationsplattform eingeführt, die den Austausch zwischen der Justizverwaltung, den Ordnungsämtern und der Staatsanwaltschaft verbessern soll. Ziel ist es, kriminelle Strukturen schneller zu erkennen, insbesondere bei Gewerbekontrollen, und die Abschöpfung illegaler Gewinne zu optimieren. Dieser Schritt scheint notwendig, da die organisierte Kriminalität zunehmend das gesamte gewerbliche Spektrum für hohe Gewinne nutzt, während der Verfolgungsdruck rückläufig ist.

Ein Schwerpunkt der neuen Initiative liegt auf dem Handel mit E-Zigaretten sowie dem Spielautomatengewerbe. Bei Bedarf können weitere Behörden wie Zoll, Landeskriminalamt oder Finanzamt in die Maßnahmen eingebunden werden. Um effektiver gegen Ordnungswidrigkeiten vorzugehen, soll die Praxis geändert werden: Anstelle von Bußgeldbescheiden sollen verstärkt Einziehungsbescheide erlassen werden. Diese erfassen das gesamte illegal erlangte Vermögen, während Bußgeldbescheide oft nur geringe Beträge darstellen. So kann ein illegal aufgestellter Spielautomat Umsatz in Höhe von 100.000 Euro generieren, während das Bußgeld lediglich 500 Euro beträgt.

Aktuelle Entwicklungen und Erfolge

Ein Modellprojekt, das seit 2023 in Berlin läuft, ist ein weiterer Teil dieser Maßnahmen und umfasst elf von zwölf Berliner Bezirken, insbesondere den Bezirk Treptow-Köpenick. Bisher wurden durch rechtskräftige Einziehungsbescheide bereits 171.000 Euro eingezogen, es sind jedoch noch weitere Bescheide gerichtlich umstritten. Das Ausmaß der durch organisierte Kriminalität verursachten Schäden ist enorm: In Deutschland hat sich der wirtschaftliche Schaden von 540 Millionen Euro im Jahr 2014 auf etwa 2,7 Milliarden Euro im Jahr 2023 verfünffacht. Allein in Berlin belief sich der Schaden im Jahr 2023 auf circa 57 Millionen Euro.

Die Bekämpfung der organisierten Kriminalität wird nicht nur auf Landesebene, sondern auch im Bundesrat vorangetrieben. Berlin fordert verstärkte Maßnahmen und härtere Strafen für die Verwendung von K.-o.-Tropfen bei Sexualdelikten. Hierbei soll eine Einstufung von K.-o.-Tropfen als „gefährliche Werkzeuge“ im Strafgesetzbuch erreicht werden. Zudem läuft eine zweite Bundesratsinitiative, die eine Erweiterung der Paragrafen 105 und 106 im Strafgesetzbuch vorsieht, um eine härtere Bestrafung von Nötigung, auch gegenüber kommunalen und EU-Mandatsträgern, zu ermöglichen.

Hintergrund zur Organisierten Kriminalität

Die Begriffsdefinition der organisierten Kriminalität (OK) umfasst mehr als zwei Personen, die arbeitsteilig und über einen längeren Zeitraum agieren. Diese Straftaten sind durch einen planmäßigen Begehung mit Gewinn- oder Machtstreben gekennzeichnet und werden unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen verübt. Die organisierte Kriminalität zeigt sich in verschiedenen Bereichen, insbesondere im Rauschgift- und Wirtschaftskriminalität. Das Bundeslagebild „Organisierte Kriminalität“ dokumentiert die aktuelle Lage und Entwicklung in Deutschland, basierend auf den Ergebnissen polizeilicher Strafverfolgungsaktivitäten. Die internationale Dimension ist ebenfalls besorgniserregend: International agierende Täter nutzen aktiv kryptierte Telekommunikation zur Planung und Durchführung krimineller Handlungen.

Tagesspiegel berichtet, dass die neuen Maßnahmen einen wichtigen Schritt im Kampf gegen die organisierte Kriminalität darstellen, die in Deutschland immer komplexer und gefährlicher wird. Auch das Bundeskriminalamt verdeutlicht, wie wichtig eine enge Kooperation der verschiedenen Behörden ist, um den Herausforderungen dieser Form der Kriminalität effizient zu begegnen.