Am Montagabend, den 27. Januar 2025, wurde eine 53-Jährige im Hauptbahnhof Halle (Saale) von der Bundespolizei festgenommen. Bei der Überprüfung ihrer Personalien stellte sich heraus, dass ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Magdeburg gegen sie vorlag. Das Amtsgericht Aschersleben hatte sie wegen Diebstahls geringwertiger Sachen zu einer Geldstrafe von 1350 Euro verurteilt, die sie jedoch nicht gezahlt hatte.

Bei der Durchsuchung der Festgenommenen entdeckten die Beamten nicht nur ein Taschenmesser, sondern auch diverses Diebesgut in ihrem Rucksack. Die Frau gab zu, die Waren aus einem Lebensmittelgeschäft im Bahnhof entwendet zu haben. Da sie den erforderlichen Betrag zur Abwendung der Haft nicht aufbringen konnte, wurde sie in eine Justizvollzugsanstalt gebracht und sieht sich nun einer weiteren Strafanzeige wegen Diebstahls gegenüber.