Im Wolfhager Land sorgt die aktuelle Reform der Grundsteuer für Aufregung unter den Eigentümern, die mit teils erheblichen Erhöhungen ihrer Steuerbescheide konfrontiert sind. Besonders stark betroffen sind die Besitzer älterer Häuser, da die neuen Regelungen die Messbeträge erheblich anheben. Ein Beispiel ist René Spiesecke aus Gasterfeld, dessen Grundsteuer für sein 200 Jahre altes Haus von 60 Euro auf schockierende 600 Euro jährlich angestiegen ist. Trotz eines Widerspruchs beim Finanzamt wartet er vergeblich auf eine Antwort und kritisiert die fehlende Berücksichtigung des Alters und des Zustands seines Hauses in der Bewertung.

Klaus Meier, ein Nachbar von Spiesecke, hat ebenfalls mit einer drastischen Erhöhung seiner Steuer zu kämpfen. Statt 70 Euro muss er nun knapp 800 Euro für seine Scheune zahlen. Auch Antje Hörl aus Bad Emstal, die nun fast 1000 Euro jährlich für ihr Grundstück abdrücken muss, hat Widerspruch eingelegt. Sie bemängelt die hohe Steuerlast sowie die mangelnde Differenzierung in den Grundsteuerberechnungen.

Ungleichheiten in der Besteuerung

Werner Krüger aus Zierenberg verzeichnet sogar einen Anstieg seiner Grundsteuer von 210 Euro auf 1628,16 Euro. Er kritisiert die Ungleichheit in der Besteuerung zwischen privaten Eigentümern und Investoren. Der Hessische Städte- und Gemeindebund (HSGB) stellt fest, dass die Erhöhungen hauptsächlich auf gestiegene Messbeträge zurückzuführen sind, nicht auf eine Anpassung der Hebesätze in den meisten Kommunen, die laut Vorgaben des Landes erfolgte. Ausnahmen bilden jedoch Wolfhagen und Bad Emstal.

Diese Situation wird nicht nur im Wolfhager Land beobachtet. Der Bund der Steuerzahler NRW äußert sich erstaunt über das Ausbleiben flächendeckender Hebesatz-Erhöhungen in den Kommunen. Während viele Städte bereits in den Jahren 2023 und 2024 Anpassungen vornahmen, halten sie sich in diesem Jahr aufgrund bevorstehender Kommunalwahlen zurück. Rik Steinheuer vom Bund der Steuerzahler warnt, dass einige Gemeinden möglicherweise im kommenden Jahr nachbessern werden. In Hagen etwa stieg der Hebesatz von 750 Prozent auf 1.139 Prozent, was auf die deutlich gestiegenen Immobilienwerte seit den 1960er-Jahren zurückzuführen ist.

Kritik an der neuen Regelung

Die Reform rührt von einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die alte Grundsteuer als verfassungswidrig einstuft. Diese berücksichtigte über Jahre hinweg nicht die Wertentwicklung von Immobilien. Das neue Modell, das in einigen Bundesländern, wie etwa in Baden-Württemberg, eingeführt wurde, nimmt eine Bewertung vor, die Größe und Lage der Grundstücke im Blick hat. Daraus können sowohl steigende als auch sinkende Grundsteuern resultieren, je nach Wertaktualisierung der Liegenschaften.

Wohnen wird somit nicht pauschal teurer, da insbesondere viele Mieter in Mehrfamilienhäusern von niedrigeren Steuern profitieren. Dennoch müssen alle Eigentümer die neue Grundsteuer zunächst zahlen, unabhängig von Einsprüchen oder Klagen. Im Falle einer falschen Bewertung ist es ratsam, sich an den örtlichen Gutachterausschuss zu wenden, um gegebenenfalls eine Korrektur des Bodenrichtwerts zu beantragen. Das entsprechende Gutachten dafür kann bis zum 30. Juni 2025 in Auftrag gegeben werden.

Somit bleibt abzuwarten, wie sich die neuen Grundsteuerregeln auf weitere Eigentümer auswirken und ob es zu einem anhaltenden Protest gegen die Reform kommen wird. Die Entwicklungen werden weiterhin genau beobachtet, und es sind mögliche Klagen gegen die neuen Modelle in Aussicht.

Für detaillierte Informationen zur Grundsteuerreform siehe auch HNA, WDR und Baden-Württemberg.