Im Frühjahr 2024 haben zwei Verfahrenslotsinnen, Ursula Seeholzer und Nina Pfaffmann, ihre Arbeit im Stadtjugendamt Ludwigshafen aufgenommen. Ihr zentrales Ziel ist die Unterstützung für junge Menschen mit Behinderungen sowie deren Familien. Wie die Rheinpfalz berichtet, sollen die beiden Fachkräfte vor allem dabei helfen, die zur Verfügung stehenden Hilfsangebote effektiv zu nutzen und rechtzeitig in Anspruch zu nehmen.
Insbesondere betreuen die Verfahrenslotsinnen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre, die entweder bereits eine Behinderung haben oder von einer drohenden Behinderung betroffen sind. In Ludwigshafen leben derzeit 52.448 Menschen unter 27 Jahren, von denen 844 Leistungen der Eingliederungshilfe beziehen. Unterstützung erhalten sie durch eine umfassende Beratung, die vertraulich und unabhängig ist.
Beratung und Antragsverfahren
Die angebotene professionelle Unterstützung ist essenziell, da viele Betroffene und ihre Familien Schwierigkeiten haben, die notwendigen Hilfsangebote zu finden. Die Verfahrenslots*innen sind daher nicht nur Ansprechpartnerinnen, sondern nehmen auch aktiv an Hilfegesprächen teil, um sicherzustellen, dass die Betroffenen die benötigte Unterstützung erhalten. Es ist das erklärte Ziel, dass berechtigte Personen die gesetzlichen Leistungen der Eingliederungshilfe in Anspruch nehmen können.
Das Beratungsangebot erstreckt sich auch auf die Unterstützung bei Antragsstellungen und beinhaltet eine Begleitung während des gesamten Verfahrens. Kontaktmöglichkeiten für die Verfahrenslots*innen sind telefonisch unter 0621 504-4055 und -4091 sowie per E-Mail an verfahrenslotsen@ludwigshafen.de erreichbar. Ihre Tätigkeit ist vorerst bis zum 31. Dezember 2027 befristet, wobei eine Entscheidung über die Weiterführung ihrer Arbeit im Rahmen der Beratungen zum inklusiven Kinder- und Jugendhilfegesetz erfolgen wird.
Eingliederungshilfe und ihre Regelungen
Die Eingliederungshilfe hat das Ziel, Menschen mit Behinderungen eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen und deren Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern. Diese Hilfe ist in den Paragraphen 90 ff. des neunten Teils des Sozialgesetzbuches geregelt. Besonders wichtig sind dabei die Änderungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG), die seit Januar 2020 valide sind. Die Eingliederungshilfe wurde aus dem Bereich der Sozialhilfe ausgegliedert und in das SGB IX überführt.
Nach den neuen Regelungen erhalten Menschen mit wesentlicher oder drohender wesentlicher Behinderung Unterstützung, die sich in vier Leistungsgruppen zusammenfassen lässt: Leistungen zur sozialen Teilhabe, zur Teilhabe an Bildung, zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie zur medizinischen Rehabilitation. Der Zugang zu diesen Leistungen muss beantragt werden, wobei die zuständige Behörde je nach Bundesland variieren kann.
Ein besonderer Fokus liegt dabei auf dem Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen. Dies ermöglicht es Menschen mit Behinderungen, aktiv an der Gestaltung ihrer Leistungen mitzuwirken. Eltern von volljährigen Kindern mit Behinderungen sind zudem von der Zahlung eines Unterhaltsbeitrags befreit, was die finanzielle Belastung in Familien verringern soll, wie Lebenshilfe informiert.
Insgesamt zeigt das Engagement der Verfahrenslotsinnen in Ludwigshafen ein starkes Bestreben, jungen Menschen mit Behinderungen sowie deren Familien die notwendige Unterstützung zuteilwerden zu lassen, um eine Selbstbestimmung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern.
Für detaillierte Informationen zur Eingliederungshilfe und dem Bundesteilhabegesetz bietet sich ein Besuch auf den entsprechenden Informationsseiten an. Die Rheinpfalz liefert umfassende Einblicke in die lokale Arbeit der Verfahrenslotsinnen, während die Stadt Ludwigshafen und Lebenshilfe zusätzliche Informationen zur Verfügung stellen, die für Betroffene von großer Bedeutung sind.
Weitere Details zur kostenlosen Beratung finden Sie auf der Website der Rheinpfalz, während ludwigshafen.de detaillierte Informationen über das Beratungsangebot bietet und die Lebenshilfe einen umfassenden Überblick über die Eingliederungshilfe und deren Regelungen bereitstellt.