Die Stadt Niederkassel hat sich entschieden, beim Bau der Rheinspange 553 auf die Tunnelvariante 6aT zu setzen. Diese Entscheidung wurde im Februar 2023 von der Autobahn GmbH des Bundes als Vorzugsvariante ausgewählt. Die Trasse dieser Variante beginnt in Wesseling an der A 555 und verläuft in zwei drei Kilometer langen Tunnelröhren zwischen Wesseling-Urfeld und der Shell-Raffinerie. Der Tunnel endet südlich von Niederkassel-Ranzel und verbindet sich mit der A 59 am Liburer Weg.
Die Stadtverwaltung hebt hervor, dass die Tunnelvariante Frischluftschneisen, Naherholungsgebiete und landwirtschaftliche Flächen am wenigsten beeinträchtigt. Zudem wurde betont, dass durch die Tunnelvariante 6aT keine Gefahr für die Trinkwasserversorgung von Niederkassel besteht. Oberirdische Varianten seien problematisch, da sie Fließquerschnittveränderungen beim Grundwasser verursachen könnten.
Umweltschutz und Eingriffe
Ein weiterer Vorteil der Tunnelvariante 6aT ist, dass sie keine Gefährdungen für die Fischschutzzonen im Rhein und die Tierwelt in rheinnahen Ufergebieten mit sich bringt. Ferner soll die Tunnelvariante möglichst wenig Fläche versiegeln und Überschwemmungsgebiete am Rhein unberührt lassen. Der oberirdische Teil der Rheinspange sollte in einem Trog verlaufen, um Verkehrslärm abzuschirmen und das Landschaftsbild weniger zu beeinträchtigen.
Die Stadt Troisdorf, die im September 2022 den Autobahnbau grundsätzlich ablehnte, spricht sich ebenfalls für die Tunnelvariante 6aT aus. Sie fordert jedoch Änderungen bei der Planung des Anschlusses an die A 59, um den Schwalbensee als Naturschutzgebiet zu schützen. Ein Vorschlag sieht die Verlagerung der Anschlussstelle auf den westlich gelegenen Liburer See vor, was auch dazu beiträgt, Baukosten zu sparen und Einschränkungen während der Bauzeit zu vermeiden.
Umweltverträglichkeitsprüfung
Die Planungen für die Rheinspange 553 müssen auch den Anforderungen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) entsprechen, die in der Richtlinie 2011/92/EU geregelt ist. Diese Richtlinie hat das Ziel, ein hohes Umweltschutzniveau sicherzustellen und Umweltüberlegungen in die Projektgenehmigung zu integrieren. Das Verfahren der UVP sieht vor, dass der Projektträger die zuständige Behörde um Klärung der UVP-Informationen bitten kann, und umfasst Schritte wie die Bereitstellung eines UVP-Berichts und die Konsultation der Öffentlichkeit sowie Umweltbehörden.
Die Teilnahme der Öffentlichkeit ist dabei von zentraler Bedeutung, und Informationen müssen frühzeitig bereitgestellt werden. Nationale Behörden sind verpflichtet, innerhalb angemessener Zeit über Genehmigungen zu entscheiden und die Gründe für ihre Entscheidungen offenzulegen. Dies trägt dazu bei, dass die Interessen der Anwohner und der Umwelt im Prozess berücksichtigt werden.
Zusammenfassend zeigt die Entscheidung der Stadt Niederkassel zur Tunnelvariante 6aT sowohl eine Rücksichtnahme auf Umwelt- und Naturschutzaspekte als auch eine Sensibilität gegenüber den Anliegen der Anwohner und der umliegenden Gemeinden. Weitere Informationen zur Vorzugsvariante können auf der Seite von rheinspange.nrw.de eingesehen werden.
Die Entwicklungen werden weiterhin genau beobachtet, vor allem im Hinblick auf die Umsetzung und die möglichen Auswirkungen des Projekts auf die lokale Umwelt und die Lebensqualität der Anwohner.