Der Bundesgerichtshof hat das Urteil im Prozess um den rassistisch motivierten Brandanschlag auf eine Asylunterkunft in Saarlouis vor mehr als 30 Jahren bestätigt. Peter S., ein ehemaliger Neonazi, wurde rechtskräftig wegen Mordes und versuchten Mordes verurteilt. Diese Entscheidung bedeutet einen wichtigen Schritt der Justiz in einem Fall, der die deutsche Gesellschaft seit Jahren beschäftigt.

Am 19. September 1991 legte Peter S. in einer Asylbewerberunterkunft ein Feuer, das zum qualvollen Tod des 27-jährigen Ghanaers Samuel Kofi Yeboah führte. Yeboah erlitt schwerste Verbrennungen und rief 10 bis 15 Minuten um Hilfe, bevor er im Krankenhaus verstarb. Von den 21 Personen, die sich zu diesem Zeitpunkt in dem Gebäude befanden, konnten alle bis auf ihn entkommen. Lange Zeit blieb unklar, wer das Feuer gelegt hatte. Die Ermittlungen führten erst 2007 zur Identifizierung des Täters, als sich Peter S. auf einem Grillfest selbst verriet. Er gehörte zur Neonazi-Szene im Saarland und handelte aus rassistischen Motiven, indem er Benzin auf die Holztreppe goss und das Feuer entfachte, um ein Zeichen gegen Ausländer zu setzen, wie das Gericht feststellte.

Prozess und Verurteilung

Peter S. wurde zunächst zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt. Kurz nach der Urteilsverkündung legten die Bundesanwaltschaft, die Nebenklage und Peter S. Revision ein. Der Bundesgerichtshof bestätigte jedoch das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz. Dabei kam es zu einer Nichteinstufung der Tat als versuchter Mord an den Feiernden im Erdgeschoss, was von Rechtsanwalt Björn Elberling, der die Überlebenden vertritt, kritisch betrachtet wird. Er sieht in der Feststellung, dass kein Tötungsvorsatz vorlag, eine unzureichende Würdigung des Geschehens, insbesondere in einer Zeit, in der rassistische Hetze und Gewalt gegen Flüchtlinge zunehmen.

Der Prozess führte zu einem Signal für die Betroffenen rechter Gewalt. Bei den Verhandlungen traten acht Überlebende der Brandkatastrophe als Nebenkläger auf und berichteten von anhaltenden Traumata sowie weiteren rassistischen Angriffen, die sie erleiden mussten. Es wurde auch deutlich, dass die Ermittlungen der Polizei nach dem Anschlag unzureichend waren – viele Alibis wurden nicht überprüft und rechtsextreme Strukturen wenig verfolgt.

Rassismus und Gewalt gegen Flüchtlinge

Das Urteil wird im Kontext der steigenden Gewalt gegen Flüchtlinge und Ausländer in Deutschland betrachtet. Erkenntnisse zeigen, dass im Jahr 2023 insgesamt 222 gewalttätige Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte dokumentiert wurden. Nur in einem Bruchteil dieser Fälle kam es zu Verurteilungen, was die Schwächen des Rechtsstaats bei der Bekämpfung dieser Gewalttaten offenbart. Die Zahl der Brandanschläge hat von Januar bis November 2023 zugenommen, wobei 93 Vorfälle verzeichnet wurden, fast die Hälfte davon direkt gegen bewohnte Unterkünfte.

Diese Entwicklungen werfen einen Schatten auf die gesellschaftliche Realität in Deutschland. Trotz der politischen Rhetorik, wie sie etwa von Angela Merkel im September geäußert wurde, dass der Staat mit voller Härte gegen Angriffe auf Flüchtlinge vorgehen müsse, bleibt das System oft wehrlos. Ein Großteil der Gewalttaten bleibt unaufgeklärt, und die justiziellen Konsequenzen sind in der Regel unzureichend. Die gesellschaftlichen Spannungen und die Zunahme rassistischer Übergriffe sind auch zehn Jahre nach dem Brandanschlag in Saarlouis noch spürbar.

Der Fall von Samuel Kofi Yeboah und die aktuellen Entwicklungen verdeutlichen die anhaltende Notwendigkeit, Rassismus und Gewalt in Deutschland entschieden zu bekämpfen und die Justiz zu stärken. Es bleibt abzuwarten, ob dieses Urteil als Wendepunkt in der deutschen Rechtsgeschichte betrachtet werden kann.