Am 22. Januar 2025 wurden in Frankfurt die neuen Grundsteuerbescheide verschickt. Dies führte zu großer Überraschung unter den Empfängern. Viele Bürger hatten mit höheren Kosten gerechnet, während sich andere über unerwartete Belastungen wunderten. Der CDU-Spitzenkandidat Friedrich Merz äußerte Bedauern über die gescheiterte Fusion der Deutschen Börse mit der London Stock Exchange, die zuletzt im Jahr 2017 verhandelt wurde. In einem Kommentar erklärte F.A.Z.-Herausgeber Carsten Knop, dass es gut sei, dass die Fusion nicht zustande kam.

In einem anderen bedeutenden Fall wurde ein ehemaliger Pfarrer aus Südhessen vom Amtsgericht Dieburg wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt. Der 80-jährige katholische Geistliche erhielt eine Geldstrafe von 7.000 Euro, was 70 Tagessätzen zu je 100 Euro entspricht. Die Tat, die in den 1990er Jahren verübt wurde, wurde erst im vergangenen Jahr angezeigt. Nach seiner Verurteilung droht dem Mann die Wiederaufnahme eines kirchlichen Verfahrens.

Grundsteuerreform und rechtliche Bedenken

Die Grundsteuerreform ist seit ihrer Einführung weiterhin von rechtlichen Fragen begleitet. Die alte Grundsteuer, basierend auf veralteten Einheitswerten, wurde 2018 durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber hatte daraufhin eine Übergangsfrist zur Neuregelung bis Ende 2019 erhalten, die in einem Kompromiss mit einer Neufassung von Artikel 105 Absatz 2 Grundgesetz endete. Dabei können vier Bundesländer eigene Gesetze erlassen, während die übrigen Bundesländer das bundesweit eingeführte Modell anwenden.

Die Grundsteuer wird in einem zweistufigen Verfahren erhoben. Dabei ermitteln die Finanzämter die Grundsteuerwerte für etwa 36 Millionen Grundstücke zum Bewertungsstichtag 1. Januar 2022. Ab dem 1. Januar 2025 werden die Gemeinden die Hebesätze selbst festlegen. Jährlich fließen cirka 14 Milliarden Euro durch die Grundsteuer in die Kassen der Kommunen. Allerdings sind mehr als drei Millionen Einsprüche gegen die neuen Bescheide eingegangen.

Rechtliche Unsicherheiten und mögliche Folgen

Der Bundesfinanzhof (BFH) äußerte zuletzt Zweifel an der Rechtmäßigkeit der neuen Grundsteuerbescheide. Besonders bemängelt wird, dass die Bewertungsmethoden zwischen unbebauten und bebauten Grundstücken sowie der Art der Bebauung nicht differenzieren. Dies könnte dazu führen, dass individuelle Verkehrswerte nicht ausreichend berücksichtigt werden. Der BFH stellte fest, dass ein Nachweis niedrigerer Werte im Einzelfall zulässig sein sollte, insbesondere wenn die Grundsteuerwerte um mehr als 40% des realen Wertes überschritten werden.

Das Bundesmodell der Grundsteuer hat konzeptionelle Mängel, da es auf einer nicht mehr zeitgemäßen Regelung basiert. Um weiteren verfassungsrechtlichen Herausforderungen zu entgehen, könnte der Gesetzgeber reagieren müssen, um die rechtlichen Zweifel an den Feststellungsbescheiden auszuräumen.

Zusätzlich fanden Razzien in Darmstadt und Frankfurt bei Mitgliedern des Vereins „Palästina e.V.“ statt. In Bad Hersfeld wird zum 1. Februar eine Waffenverbotszone eingerichtet, die sowohl die Innenstadt als auch das Gebiet bis zum Bahnhofsvorplatz und zum Schilde-Park umfasst. In Frankfurt wird zudem die Straße Mainberg wegen Arbeiten an Versorgungsleitungen vom 23. Januar bis zum 25. April voll gesperrt. Die Kranengasse wird zur Sackgasse, und die Umfahrung über die Bolongarostraße, Amtsgasse und Seilerbahn wird empfohlen. Fußgänger können die Baustelle jedoch passieren.

Abschließend wird bezüglich des Wetters für Donnerstag ein überwiegend bewölkter Himmel mit anfänglichem Regen und vereinzelten Schauern angekündigt. Die Höchstwerte sollen bei fünf Grad liegen, begleitet von einem mäßigen bis frischen Wind. Unter den Geburtstagskindern an diesem Donnerstag befinden sich Michael Henning (59), Kai Ostermann (57), Nicola Beer (55), Marion Klomfaß (55) und Florian Huettl (48).