In der Arnold-Zweig-Straße in Stralsund wurde die Polizei am Abend des 21. Januar 2025, gegen 22:00 Uhr, wegen einer Ruhestörung gerufen. Lautstarke Musik aus einer Wohnung sorgte für den ersten Einsatz, bei dem die Verursacherin vor Ort angetroffen und über mögliche Konsequenzen informiert wurde. Die Situation schien zunächst geklärt, doch bereits um 00:45 Uhr meldeten Anwohner erneut massiven Lärm, der bis ins Treppenhaus drang.
Die Beamten entschieden sich, den vermeintlichen „Kindergeburtstag“ aufzulösen, nachdem es bereits zum zweiten Mal zu einem Einsatz kam. Obwohl zunächst von einem einzelnen Einsatz ausgegangen wurde, forderten die Polizisten, die sich kurzzeitig aus der Wohnung zurückzogen, Verstärkung an. In der Folge waren drei Streifenwagen der Landespolizei und ein Funkstreifenwagen der Bundespolizei vor Ort. Gegen die Mieter der Wohnung wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen unzulässigen Lärms eingeleitet.