Am 22. Januar 2025 wurde ein neuer Praxisleitfaden zur Arbeit mit unbegleiteten minderjährigen geflüchteten Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien veröffentlicht. Dieser Leitfaden, der aus einem EU-geförderten Projekt hervorgeht, soll Pflegeeltern sowie Fachkräften aus dem Sozialbereich eine hilfreiche Orientierung bieten. Unbegleitete Kinder und Jugendliche erfahren häufig gravierende Brüche im Zusammenhang mit ihrer Flucht. Besonders Pflegefamilien stehen vor der Herausforderung, diesen Neuanfang mit den oft geprägten und traumatisierten Kindern zu meistern, was zu einem geregelten Austausch und Hilfe erfordert.
Das Projekt „Therapeutic foster care for unaccompanied minor refugees and their foster families“ (FORM), das seit Februar 2022 bis Januar 2025 an der Universität Kassel unter der Leitung von Prof. Dr. Patrick Meurs durchgeführt wird, zielt darauf ab, die Beratungsmethoden und therapeutischen Interventionen für Pflegefamilien zu optimieren. Weitere beteiligte Organisationen sind das Odisee University College in Belgien, Pleegzorg Oost-Vlaanderen, Salesiani per il Sociale in Italien sowie Hope for Children in Zypern und das ENSA – European Network for Social Authorities. Ergebnisse des Projekts werden im November 2024 auf einer internationalen Abschlusskonferenz in Brüssel präsentiert.
Bedarf an therapeutischer Unterstützung
Die Herausforderungen für Pflegefamilien sind vielgestaltig. Pflegedienste berichten von einem hohen Bedarf an therapeutischer Betreuung, um sowohl den Pflegefamilien als auch den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen den Übergang in ein neues Leben zu erleichtern. Der neue Praxisleitfaden enthält einen zehn Punkte Plan, der auf einem beziehungsbasierten sowie exil- und traumasensiblen Ansatz basiert. Ziel ist es, die spezifischen Bedürfnisse der ungeklärten und verletzlichen Gruppe zu adressieren.
Zusätzlich ist es wichtig, den rechtlichen Rahmen zu kennen, innerhalb dessen unbegleitete Minderjährige in Deutschland behandelt werden. Laut der Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gelten Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren im deutschen Asylverfahren als minderjährig. Unbegleitete Minderjährige, die ohne verantwortlichen Erwachsenen in die EU reisen oder dort allein gelassen werden, werden zunächst durch das zuständige Jugendamt in Obhut genommen. Dabei geschieht auch ein Erstscreening, um Gesundheitszustand und Alter festzustellen.
Rechtliche Grundlagen und Verfahren
Die weitere Behandlung dieser Kinder und Jugendlichen erfolgt in geeigneten Unterkünften, wie Pflegefamilien oder spezialisierten Einrichtungen. Hier wird sichergestellt, dass ein stabiles Aufwachsen möglich ist. Ein bundesweites Verteilungsverfahren ermöglicht die ordnungsgemäße Betreuung innerhalb kurzer Zeit. Das Jugendamt spielt eine entscheidende Rolle in der Einleitung der notwendigen rechtlichen Schritte, wie der Beantragung einer Vormundschaft, da unbegleitete Minderjährige im Asylverfahren einen Vormund benötigen, der sie vertritt.
Der rechtliche Schutz und eine massive Unterstützung für unbegleitete Minderjährige sind wichtig, um sicherzustellen, dass ihre spezifischen Fluchtgründe auch in Verfahren Berücksichtigung finden. Entscheidungen über Asylanträge müssen entsprechend den Vorgaben des Unionsrechts und der nationalen Gesetze durch den entsprechenden Vormund oder Rechtsanwalt begleitet werden.
Für detaillierte Informationen zu den Herausforderungen und Unterstützungsangeboten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Pflegefamilien können Interessierte die Dokumentation des Dialogforums Pflegekinderhilfe einsehen.
In einer zunehmend globalisierten Welt ist es entscheidend, unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen mit der Aufmerksamkeit und Unterstützung zu begegnen, die sie dringend benötigen. Der neue Leitfaden leistet hierzu einen bedeutsamen Beitrag.