Am Dienstag, dem 21. Januar 2025, wurde eine 24-jährige Deutsche von der Bundespolizei in Neustadt an der Weinstraße zur Vernehmung geladen. Dabei stellte sich heraus, dass gegen die Frau ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankenthal vorlag, aufgrund von Straßenverkehrsgefährdung.

Der Haftbefehl legte fest, dass die Frau eine Geldstrafe von 1.730 Euro zahlen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 37 Tagen verbüßen musste. Glücklicherweise sprang ihr Arbeitgeber ein und bezahlte die Geldstrafe für sie. Nach der Klärung aller Angelegenheiten wurde die Frau endlich auf freien Fuß gesetzt.