In Röbel sorgte eine wachsende Müllansammlung zwischen „Am Rosenwinkel“ und dem alten Jobcenter für Besorgnis unter den Anwohnern. Berichte über alte Plastikteile, rostige Materialien und undefinierbare Abfälle häufen sich. Die Stadtverwaltung hat bereits Kenntnis von dem Problem, da das Grundstück als private Liegenschaft gilt und daher spezielle Regelungen gelten. Stadtsprecher Karsten Thorun bestätigte, dass bereits im vergangenen März Hinweise auf den schlechten Zustand des Grundstücks eingegangen waren. Trotz der Kontaktaufnahme des Bürgermeisters Radtke mit dem Eigentümer sind bislang keine sichtbaren Verbesserungen auf dem Grundstück festgestellt worden.

Am Überqueren eines nicht vollständig eingegrenzten Geländes sind Kinder und andere Anwohner potenziellen Gefahren ausgesetzt. Im Zusammenhang mit dem Zustand des Geländes ist ein weiterer Vor-Ort-Termin zwischen dem Eigentümer, dem Ordnungsamt und dem Umweltamt für Anfang Februar geplant. Der Eigentümer des Grundstücks war für eine Stellungnahme nicht erreichbar, was die Sorgen der Bürger weiter verstärkt.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Das Eigentum an einem Grundstück gibt dem Besitzer grundsätzlich die Freiheit, mit seinem Besitz zu verfahren, wie er es für richtig hält. Diese Freiheit ist jedoch eingeschränkt, wenn es um die Lagerung von Abfällen und Müll geht. Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz regelt den Umgang mit Abfällen und verbietet die unzulässige Lagerung von gefährlichen Materialien. So dürfen beispielsweise alte Farben, Lacke, Benzin und Öl nicht ohne weiteres auf dem eigenen Grundstück gelagert werden, da sie Schadstoffe ins Grundwasser gelangen lassen können. Auch die Lagerung von Biomüll ist untersagt, da sie zur Bildung von Keimen und Ungeziefer führen kann.

Die Bürger haben die Möglichkeit, das zuständige Ordnungsamt zu informieren, sollte es zu objektiven Beeinträchtigungen kommen. In Situationen, in denen das Ordnungsamt keine Verstöße feststellt, bleibt den betroffenen Anwohnern oft nur der Weg über das Gericht, um gegen eine ordnungswidrige Abfalllagerung vorzugehen.

Historische und aktuelle Aspekte der Abfallwirtschaft

Die Abfallwirtschaft in Deutschland hat sich über die Jahre entwickelt, beginnend mit den ersten gesetzlichen Grundlagen im 19. Jahrhundert. Damals führte der Zusammenhang zwischen fehlender Stadthygiene und Krankheiten wie Cholera zu ersten Regelungen für eine ordentliche Abfallentsorgung und Entwässerung. Heutzutage bilden das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und die europäische Abfallrahmenrichtlinie von 2018 die rechtlichen Rahmungen für eine umweltgerechte Abfallbewirtschaftung.

Das Ziel dieser Gesetze ist es, natürliche Ressourcen zu schonen und eine umweltverträgliche Abfallbewirtschaftung zu gewährleisten. Die Entwicklung in der Abfallwirtschaft zeigt eine Verschiebung von einer bloßen Beseitigung hin zu einer umfassenden Kreislaufwirtschaft. So fallen in Deutschland jährlich etwa 350 Millionen Tonnen Abfall an, wovon Bau- und Abbruchabfälle etwa 60 Prozent ausmachen. Für die Einwohner von Röbel bleibt die anhaltende Problematik der Müllansammlung ein drängendes Thema, das nicht nur die Lebensqualität, sondern auch die Gesundheit gefährden könnte.