Am Mittwoch entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die umstrittene Verpackungssteuer in Tübingen. Nach Informationen von ZVW beruht die Verfassungsbeschwerde auf einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus Mai 2023, das die Erhebung der Steuer für rechtens erklärte. Eine Franchise-Nehmerin von McDonald’s hatte die Klage eingereicht, da sie gegen die kommunale Satzung zur Verpackungssteuer vorzugehen versuchte. Diese Steuer gilt seit dem 1. Januar 2022 und hat das Ziel, den Müll im öffentlichen Raum zu reduzieren.

Die Verpackungssteuer sieht Rahmenbedingungen vor, die Gastronomiebetriebe zur Abgabe von 50 Cent für Einwegverpackungen sowie Einweggeschirr verpflichten. Für Einwegbesteck und andere Hilfsmittel sind es 20 Cent. Bislang sind etwa 440 Betriebe in Tübingen betroffen, jedoch wurden aufgrund des laufenden Rechtsstreits noch keine Steuern eingezogen. Diese Details wurden ebenfalls von tagesschau.de bestätigt.

Rechtsstreit vor dem Bundesverfassungsgericht

Tübingen hatte sich mit der Einführung dieser Steuer gegen das Urteil des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs durchgesetzt, das zuvor die Einführung als unzulässig erachtete. Der Verwaltungsgerichtshof hatte argumentiert, dass Tübingen keine Kompetenz für die Einführung dieser Steuer habe. Andererseits stellte das Bundesverwaltungsgericht fest, dass sich das Abfallrecht in den letzten 25 Jahren geändert hat und keine Widersprüche zu den Abfallregeln der EU oder des Bundes erkannt wurden.

McDonald’s warnt, dass unterschiedliche kommunale Regelungen zu einem bundesweiten „Flickenteppich“ führen könnten und prüft, ob eine Verfassungsbeschwerde eingereicht werden soll. Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer bezeichnete die Entwicklung als positiv für den Klimaschutz und die Stadt.

Kontext zur kommunalen Verpackungssteuer

Das Thema Verpackungssteuer hat in Deutschland an Bedeutung gewonnen. Ein aktuelles Rechtsgutachten der Deutschen Umwelthilfe (DUH) belegt, dass eine kommunale Verpackungssteuer rechtlich mit dem nationalen Einwegkunststofffonds vereinbar ist, der ab Januar 2024 in Kraft tritt. Diese neue Regelung soll die Entsorgung von Einweg-Plastikmüll finanziell unterstützen, jedoch wird die Höhe der Abgaben als unzureichend kritisiert. Die DUH fordert daher eine bundesweite Abgabe von mindestens 20 Cent auf Einweg-Geschirr, um einen effektiven Lenkungseffekt zu erzielen.DUH hat außerdem in zahlreichen deutschen Städten Anträge für kommunale Einwegsteuern eingereicht, um den Druck auf die Politik zu erhöhen.

Der bevorstehende Entscheid des Bundesverfassungsgerichts macht deutlich, dass die Diskussion rund um die Verpackungssteuer nicht nur auf Tübingen beschränkt ist, sondern auch andere Städte und deren Pläne zur Reduzierung von Einwegverpackungen beeinflussen könnten. Städte wie Gummersbach, Heidelberg und Singen sind bereits in der Prüfung oder Umsetzung solcher kommunalen Steuer-modelle.