Eine siebenköpfige Familie aus dem Emsland hat für Aufsehen gesorgt, nachdem sie ein neues Einfamilienhaus in Stadtnähe gebaut hat, während sie Bürgergeld bezog. Der Fall wurde kürzlich vor das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen gebracht, das entschieden hat, dass der Wert des neuen Hauses zur Sicherung des Lebensunterhalts genutzt werden kann. Während der Bauphase strich das Jobcenter der Familie das Bürgergeld, was als rechtmäßig erachtet wurde.

Die Familie hatte ihr vorheriges Grundstück für 514.000 Euro verkauft, um sich ein neues, 254 Quadratmeter großes Haus zu errichten. Der Verkehrswert des neuen Hauses beläuft sich auf 590.000 Euro, abzüglich einer Grundschuld von 150.000 Euro, was einen Marktwert von 440.000 Euro bedeutet. Die Entscheidung des Gerichts fiel bereits Anfang Januar und bestätigte die Auffassung des Grundsicherungsträgers, dass die Familie nicht als bedürftig gilt.

Rechtskontext und Entscheidung des Gerichts

Das Gericht wies die Berufung der Familie auf eine zwölfmonatige Karenzzeit zurück, die normalerweise dazu dient, großzügige Wohnverhältnisse zu finanzieren. In diesem speziellen Fall fand das Gericht, dass keine unerwartete Notlage vorlag. Die Familie hatte gezielt ihre Wohnsituation und ihr Immobilienvermögen optimiert. Der Verkaufsgrund für das alte Haus war die zu große Entfernung zur Innenstadt, was auf eine freiwillige Entscheidung hindeutet, ihr Lebensumfeld aktiv zu verbessern.

Das Landessozialgericht stellte fest, dass Bürgergeldempfänger nicht hilfebedürftig sind, wenn sie ein großes Einfamilienhaus gebaut haben, dessen Wert zur Sicherung des Lebensunterhalts herangezogen werden kann. Dies bedeutet, dass in solch einem Fall das Vermögen nicht als geschütztes Vermögen gilt und eine Verwertung, beispielsweise durch Beleihung, möglich ist.

Hintergrund zum Bürgergeld

Bürgergeld ist die neue Arbeitslosenunterstützung in Deutschland und wurde am 1. Januar 2023 eingeführt. Entwickelt von der Koalitionsregierung unter Olaf Scholz, erfolgte die Genehmigung durch beide Kammern im November 2022. Im Vergleich zum vorherigen Arbeitslosengeld II (Hartz IV) wurde die Unterstützung erhöht. Ein alleinlebender Erwachsener erhält nun 502 Euro pro Monat, und im Jahr 2024 wurde dieser Betrag auf 563 Euro angehoben.

Das Bürgergeld erlaubt es Leistungsbeziehern, ein höheres persönliches Vermögen zu besitzen: Ein alleinstehender Erwachsener kann bis zu 40.000 Euro besitzen. Kritiker warnen jedoch, dass die Regelungen Anreize schaffen könnten, arbeitslos zu bleiben, insbesondere bei Migranten. Der aktuelle Fall aus dem Emsland ist ein weiteres Beispiel dafür, wie die Regelungen in der Praxis interpretiert werden.

Das Gericht hat somit bestätigt, dass die Optimierung des Immobilienvermögens durch den Hausbau und der Verkauf des alten Grundstücks rechtlich zulässig sind. Diese Entscheidung könnte weitreichende Folgen für andere Bürgergeldempfänger haben, die in ähnlichen Situationen sind.

Für weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie die Berichte von Mopo, Landessozialgericht Niedersachsen und Wikipedia über Bürgergeld.