In einem besorgniserregenden Vorfall wurden am 16. Januar 2025 zwei Widderkaninchen in einer Transportbox im Wald bei Kirchen-Herkersdorf, Rheinland-Pfalz, ausgesetzt. Die Kaninchen wurden von einem Hund und seiner Halterin entdeckt, die zufällig auf den verängstigten Tieren stießen. Laut Tag24 führte der Hund seine Halterin zur Box, in der die Tiere in einem verwahrlosten Zustand blieben.
Die Halterin brachte die Kaninchen umgehend in eine Tierklinik in Betzdorf. Dort erhielt das duo die notwendige medizinische Versorgung, bevor es in die Obhut eines Tierschutzvereins übergeben wurde. Die Polizei hat jetzt Ermittlungen wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet, da bekannt ist, dass die ursprünglichen Halter die Kaninchen offenbar vernachlässigt haben.
Ermittlung und Tierschutzgesetz
Die zuständige Kriminalinspektion in Betzdorf sucht nach Hinweisen zu verdächtigen Personen oder Fahrzeugen, die sich rund um das Waldgebiet aufgehalten haben, als die Kaninchen ausgesetzt wurden. Die Bevölkerung ist aufgefordert, sachdienliche Hinweise telefonisch oder per E-Mail an die Polizei weiterzuleiten. Dies geschieht im Kontext der strengen Vorgaben des Tierschutzgesetzes, die für die private und gewerbliche Haltung von Heimtieren gelten, darunter auch Kaninchen.
Gemäß den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes müssen Halter in der Lage sein, ihrer Verantwortung nachzukommen, was die artgerechte Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere angeht. § 2 des Tierschutzgesetzes schreibt vor, dass die Möglichkeit zur artgemäßen Bewegung nicht so stark eingeschränkt werden darf, dass es zu Schmerzen oder vermeidbarem Leiden kommt. Auch müssen Halter über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um ihren Tieren ein angemessenes Leben zu bieten. Dies betont die Notwendigkeit konsequenter Kontrollen der Tierhaltungen durch die zuständigen Behörden, wie im Bundesgesetz beschrieben.
Die aktuelle Situation in Kirchen-Herkersdorf wirft ein erschreckendes Licht auf die Verantwortung von Tierhaltern und die Einhaltung des Tierschutzes. Die Gesellschaft ist aufgerufen, aufmerksam zu sein, um solcherlei Vorfälle zu verhindern und Tierschutzpraktiken zu fördern.