Am 21. Januar 2025 wurde ein richtungsweisendes Urteil des Sozialgerichts Heilbronn veröffentlicht, das das Post-Covid-Syndrom als Folge einer Berufskrankheit anerkennt. Dies geschah vor dem Hintergrund der nach wie vor anhaltenden Herausforderungen, die mit der Corona-Pandemie und ihren Langzeitfolgen verbunden sind. In diesem speziellen Fall erhielt ein Krankenpfleger, der im Dezember 2020 an Covid-19 erkrankte, eine Verletztenrente zugesprochen (Az. S 2 U 426/24). Die gesetzliche Unfallversicherung hat gegen dieses Urteil jedoch Berufung beim Landessozialgericht Stuttgart eingelegt, was den Fortgang des Verfahrens ungewiss macht.

Der Kläger, der während seiner Tätigkeit im Gesundheitsdienst das Virus aufnahm, wurde zunächst bis Juni 2021 mit Verletztengeld unterstützt. Trotz dieser Unterstützung blieben jedoch gesundheitliche Beschwerden bestehen. 2021 diagnostizierten Ärzte bei ihm ein Post-Covid-Syndrom sowie kognitive Einschränkungen. Über die Monate verschlimmerten sich die Symptome und eine bemerkenswerte Fatigue-Symptomatik trat aus.

Rechtliche Anerkennung von Post-Covid

Die gesetzliche Unfallversicherung hatte die Antragstellung auf eine Verletztenrente abgelehnt, weil kein gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisstand über Langzeitfolgen vorliege. Das Sozialgericht entschied jedoch anders und stellte fest, dass Fatigue-Syndrom sowie kognitive Störungen als typische Symptome des Post-Covid-Syndroms gelten. Laut dguv.de sind die Terminologien „Long-Covid“ und „Post-Covid“ für diese Beschwerden von zentraler Bedeutung. Während Long-Covid Beschwerden beschreibt, die länger als vier Wochen nach einer Coronavirus-Infektion bestehen, bezieht sich Post-Covid auf Krankheitsbilder, die über einen Zeitraum von mehr als zwölf Wochen nach der Infektion auftreten.

Die Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften hat Leitlinien zu den Folgen einer Covid-19-Erkrankung veröffentlicht, die zur Grundlage dieses Urteils beigetragen haben. Diese richtungsweisenden Dokumente umfassen auch Informationen über das am meisten betroffene Krankheitsbild: das chronische Fatigue-Syndrom (ME/CFS), das als eine der schwersten Langzeitfolgen gilt.

Unterstützungsangebote für Betroffene

Die Versorgung der Betroffenen wird als unzureichend eingeschätzt, was zu verstärkten Forderungen nach verbesserten Therapie- und Rehabilitationsmaßnahmen führt. Die gesetzliche Unfallversicherung hat zusammen mit BG-Kliniken bereits ein überregionales und strukturiertes Interventionsangebot für COVID-19-Erkrankte mit Langzeitfolgen entwickelt. Dieses Angebot umfasst unter anderem spezielle Sprechstunden und diagnostische Verfahren, die individuell angepasst werden.

Die Entwicklungen in der Forschung betreffen nicht nur die körperliche, sondern auch die psychische Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Betroffenen. Verschiedene Projekte sind initiiert worden, um die Datenlage zu verbessern und geeignete rehabilitative Maßnahmen zu evaluieren. In diesem Kontext führt die Berufsgenossenschaft Gesundheit und Wohlfahrtspflege eine Längsschnittstudie durch, die sich mit Erkrankungsverläufen sowie der Lebensqualität ihrer Versicherten befasst.

Die aktuellen Herausforderungen im Umgang mit Post-Covid sind weiterhin ein Thema von großem gesellschaftlichem Interesse. Die Diskussion über Langzeitfolgen der Pandemie wird in Wissenschaft, Gesellschaft und Rechtsprechung fortgesetzt, um betroffenen Personen die notwendige Unterstützung und Anerkennung zukommen zu lassen.

Quellen

Referenz 1
bnn.de
Referenz 3
www.dguv.de
Quellen gesamt
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