Die Gemeinde Ganderkesee steht vor einem neuen Kapitel in der Grundsteuererhebung. In den kommenden Tagen werden die Abgabenbescheide für das Jahr 2025 an die Haus- und Grundstückseigentümer versendet. Im Mittelpunkt dieser Bescheide steht der Grundsteuerbescheid, der auf einer grundlegenden Reform beruht. Diese Reform wurde durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 10. April 2019 ausgelöst, das die bisherigen Regelungen für verfassungswidrig erklärte (Weser-Kurier, bpb).
Diese Reform tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und zielt darauf ab, eine gerechtere und transparentere Bemessung der Grundsteuer zu ermöglichen. Die neuen Bescheide basieren auf den im Jahr 2022 abgegebenen Erklärungen zur Grundsteuer sowie den Grundsteuermessbescheiden der Finanzämter. Hervorzuheben ist, dass die Hebesätze für die Grundsteuern im Vergleich zu 2024 unverändert bleiben, mit einem Satz von 400 Prozent für die Grundsteuer A und B.
Hintergrund zur Grundsteuerreform
Die Grundsteuer betrifft nahezu jeden in Deutschland, da Immobilienbesitzer diese jährlich abtragen müssen und Mieter die Kosten indirekt über Betriebskosten zahlen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stellte fest, dass die bisherigen Bemessungsgrundlagen auf veralteten Einheitswerten aus den Jahren 1964 und 1935 basierten. Dies führte zu Ungleichbehandlungen, da die Unterschiede in der Wertentwicklung von Immobilien nicht berücksichtigt wurden. Dieser Umstand verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes (bpb, Bundesverfassungsgericht).
Um der verfassungswidrigen Situation entgegenzutreten, blieb dem Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2019 Zeit, eine Neuregelung zu beschließen. Nach der Verabschiedung hatten die Finanzämter bis spätestens 31. Dezember 2024 Zeit, die neue Grundsteuer zu erheben. In Deutschland sind etwa 35 Millionen Grundstücke von dieser Reform betroffen, und es besteht eine erhebliche finanzielle Bedeutung für die Kommunen, die von der Grundsteuer abhängig sind.
Praktische Hinweise für Eigentümer
Die neue Berechnung der Grundsteuer erfolgt durch die Multiplikation des Grundsteuermessbetrags des Finanzamts mit dem Hebesatz der Gemeinde. Eigentümer, die Zweifel an der Richtigkeit ihrer Bescheide haben, wird geraten, ein Prüfschema zu nutzen, das mit den Bescheiden verschickt wird. Fehler sollten dem Finanzamt elektronisch mitgeteilt werden. Für Fragen zur Grundsteuerbewertung wenden sich Eigentümer an das zuständige Finanzamt Delmenhorst, wobei Anfragen bevorzugt per E-Mail oder postalisch einzureichen sind, um das hohe Telefonaufkommen zu umgehen (Weser-Kurier).
Zusätzlich müssen Eigentümer beachten, dass die Abfallgebühren erhöht wurden, während die Abfallgebührenmarken aus dem Vorjahr weiterhin gültig bleiben. Bei Fragen zu den neuen Müllgebühren wird empfohlen, sich an den Landkreis Oldenburg zu wenden.