In Nordrhein-Westfalen (NRW) herrscht momentan reges Interesse an den Regelungen zum Winterdienst, insbesondere in Zeiten starken Schneefalls. Der Winterdienst ist entscheidend, um Sicherheit auf Gehwegen und Zufahrten zu gewährleisten, doch wer ist dafür verantwortlich? In diesem Zusammenhang gibt es spezifische Regeln, die sowohl Vermieter als auch Mieter beachten müssen.
Gemäß den Bestimmungen sind die Städte und Gemeinden für den Winterdienst auf öffentlichen Straßen und Wegen zuständig. Die Verantwortung für private Wege liegt jedoch in der Regel beim Vermieter oder Grundstückseigentümer, der in der Vereinbarung zur Verkehrssicherung verpflichtet ist. Diese Pflicht kann durch den Mietvertrag an die Mieter übertragen werden, was jedoch klar und eindeutig festgehalten werden muss. Eine bloße Regelung in der Hausordnung reicht nicht aus, um diese Verantwortung zu übertragen, wie Ruhr24 berichtet.
Pflichten und Rechte der Mieter
Mieter sollten ihren Mietvertrag genau prüfen, um ihre Pflichten in Bezug auf das Schneeräumen zu klären. Die Räumzeiten in NRW sind werktags von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr. Bei anhaltendem Schneefall sind die Mieter sogar aufgefordert, mehrmals täglich zu räumen. Zu den konkreten Flächen, die geräumt werden müssen, zählen der Gehweg vor dem Haus (mindestens 1 Meter breit), Zugänge zu Mülltonnen und Garagen (mindestens 0,5 Meter) sowie wichtige Hauptverkehrs- und Geschäftsstraßen (mindestens 1,5 Meter) Mietrecht.org.
Darüber hinaus ist es wichtig zu wissen, dass bei Frost mit Sand, Granulat oder Splitt gestreut werden muss, da der Einsatz von Streusalz in den meisten Städten NRW verboten ist. Sollten Mieter ihrer Räumpflicht nicht nachkommen, können sie sowohl von der Gemeinde mit Ordnungsgeldern belegt werden, als auch haftbar für eventuelle Schäden gemacht werden, die aus der unterlassenen Räumung resultieren. In Remscheid kann das Ordnungsgeld beispielsweise bis zu 50 Euro betragen.
Winterdienst im Mietvertrag
Die Thematik des Winterdienstes führt häufig zu Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern. Nach den rechtlichen Rahmenbedingungen ist grundsätzlich der Vermieter für die Durchführung des Winterdienstes verantwortlich. Mieter sind nur verpflichtet, wenn die Übertragung wirksam in ihrem Mietvertrag festgelegt ist. Es ist zudem Aufgabe des Vermieters, den Mietern Anweisungen und einen klaren Winterdienstplan zur Verfügung zu stellen. Stellt sich im Mietverhältnis heraus, dass sich die Pflichten nicht eindeutig definieren lassen, kann dies zu unklaren Situation führen Mietrecht.org.
Die Mieter müssen auch sicherstellen, dass die Räum- und Streupflichten spätestens eine Stunde nach Schneefall oder Glatteisbildung erfüllt werden. Zudem müssen sie gegebenenfalls einen Vertreter für den Winterdienst organisieren, falls sie selbst nicht in der Lage sind zu räumen, etwa aufgrund von Krankheit. Sonst könnte dies zu Abmahnungen und gegebenenfalls sogar zu Schadensersatzansprüchen führen.
Abschließend lässt sich sagen, dass die Regelungen zum Winterdienst für Mieter und Vermieter in NRW klar umrissen sind, die Rechte und Pflichten jedoch dringend im Mietvertrag festgelegt werden sollten, um Missverständnisse zu vermeiden und rechtliche Nachteile zu verhindern. Nur so können beide Parteien ihrer Verantwortung angemessen nachkommen und die Sicherheit der Bewohner während der Wintermonate gewährleisten.