Am 17. Januar 2025 führten die Beamten der Polizeidirektion Bad Kreuznach von 07:10 bis 08:30 Uhr eine Kontrolle in der Bosenheimer Straße durch. Bei dieser Aktion lag der Schwerpunkt auf der Überprüfung der Beleuchtung von Fahrzeugen. Insgesamt wurden 21 Ordnungswidrigkeiten und eine Straftat festgestellt, darunter neun Fahrzeuge mit defekten Lichtern.
Die Kontrollen offenbarten, dass viele Fahrzeugführer nicht über die Regeln zur Nutzung von Nebelscheinwerfern und Nebelschlussleuchten informiert sind. Laut § 17 StVO dürfen Nebelscheinwerfer nur bei erheblichen Sichtbehinderungen durch Nebel, Schneefall oder Regen eingeschaltet werden. Die Nebelschlussleuchte ist nur bei Sichtweiten unter 50 Metern erlaubt, wobei die Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h begrenzt ist.