Am heutigen Tag, dem 17. Januar 2025, wurde entschieden, die Außenstelle des Frankfurter Amtsgerichts in Höchst zu schließen. Laut FAZ steht das historische Gebäude an der Zuckschwerdtstraße unter Denkmalschutz. Die geplante Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes soll im Jahr 2026 beginnen und mit einem Budget von 25 Millionen Euro ausgestattet sein. Experten gehen jedoch von einem Anstieg der Kosten aus, da notwendige Umbauten für ein Ausweichquartier als Gerichtsgebäude erforderlich sind.
Die derzeit angespannte Haushaltslage des Landes zwingt zur Priorisierung von Einsparungen, was die Entscheidung für die Schließung nachvollziehbar erscheinen lässt. Zudem wird im Justizkomplex in der Innenstadt eine Erweiterung um 10.000 Quadratmeter angestrebt. Für die 80 betroffenen Mitarbeiter ist der Umzug eine Herausforderung: Einige werden direkt zur Konstablerwache verlegt, während andere vorübergehend nach Niederrad umziehen müssen. Nicht alle Angestellten sind mit der Umstellung zufrieden; einige ziehen einen Wechsel zu anderen Gerichten in Betracht.
Folgen der Schließung
Die Schließung des Amtsgerichts in Höchst wird von vielen im Stadtteil als negativ empfunden. Dennoch wird der Umzug für viele Mitarbeiter, die öffentliche Verkehrsmittel nutzen, nicht als gravierend empfunden. Die Strategie zielt auf eine Zentralisierung in der Innenstadt ab, mit dem Ziel, den organisatorischen Aufwand innerhalb der Justiz zu verringern. Laut den aktuellen Planungen könnte die vollständige Schließung der Außenstelle bis Anfang 2028 abgeschlossen sein. Im Rahmen dieser Maßnahmen ist auch die geplante Beendigung des Projekts „Sanierung Bolongaropalast“ zu nennen, mit dem Ziel, Höchst aufzuwerten.
In einem weiteren wichtigen Aspekt ist der Zustand des immobilienrechtlichen Marktes zu berücksichtigen. Ab 2025 stehen in Deutschland neue Fördermöglichkeiten zur Sanierung und zum Erwerb denkmalgeschützter Gebäude zur Verfügung. Wie Business Leaders berichtet, variiert die Höhe der Fördersätze je nach Bundesland und spezifischem Programm.
Neues Förderprogramm für Sanierungen
Die Förderprogramme, die ab dem 1. Januar 2025 starten, umfassen unter anderem KfW-Förderprogramme für energieeffiziente Sanierungen. Ein besonders relevantes Programm, das „Jung kauft Alt“, hat zum Ziel, den Erwerb sanierungsbedürftiger denkmalgeschützter Gebäude zu fördern, wobei sich die Angebote an Familien mit minderjährigen Kindern und mit einem geringeren bis mittleren Einkommen richten. Auch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz bietet Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen, für Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude.
Laut BMWSB müssen die Fördermittel vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen beantragt werden. Das Ziel dieser Programme ist es, die denkmalgeschützten Bestände von insgesamt rund 10% des deutschen Gebäudebestands auf ein energetisches Niveau, die sogenannte „Effizienzhaus Denkmal EE“, zu sanieren. Sämtliche Ausgaben für den Eigentumserwerb, einschließlich anteiliger Grundstückskosten, sind förderfähig, allerdings werden Kaufnebenkosten nicht berücksichtigt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Schließung der Amtsgerichts-Außenstelle in Höchst zwar als notwendig erachtet wird, die damit verbundenen organisatorischen und personellen Herausforderungen jedoch nicht unerheblich sind. Gleichzeitig eröffnen die neuen Fördermöglichkeiten in der Denkmalpflege Chancen für Investoren und private Eigentümer, die sich um den Erhalt und die Sanierung historischer Gebäude bemühen.