Polizistinnen und Polizisten in Baden-Württemberg fordern eine deutliche Erhöhung ihrer Zulagen für Wochenend-, Feiertags- und Nachtdienste. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) kritisiert die aktuellen Sätze als unzureichend, insbesondere im Vergleich zu anderen Bundesländern. Derzeit erhalten Polizeibeamte in Baden-Württemberg lediglich 1,28 Euro pro Stunde für Nachtdienste und 3,81 Euro pro Stunde für Sonn- und Feiertagsdienste. Diese Werte zählen zu den niedrigsten in Deutschland. In Bayern beispielsweise gibt es für Nachtdienste 5,24 Euro und für Sonn- und Feiertagsdienste 4,02 Euro.ZVW berichtet, dass eine Erhöhung der Zulage für Sonn- und Feiertagsdienste auf 3,99 Euro ab 1. November 2024 und auf 4,21 Euro ab 1. Februar 2025 geplant ist, was jedoch weiterhin hinter den Forderungen der GdP zurückbleibt.
Die GdP hat einen Zuschlag von mindestens 5 Euro pro Stunde gefordert, um die ungleiche Bezahlung auszugleichen. In einer Erhebung stellte die Gewerkschaft fest, dass in anderen Bundesländern teils deutlich höhere Zulagen gezahlt werden. So sieht Wiesbaden für Sonn- und Feiertagsdienste einen Betrag von 4,02 Euro vor, während die Zulage in Sachsen nur 3,20 Euro beträgt.SWR berichtet, dass die GdP eine Petition mit 14.000 Unterschriften aus dem Jahr 2019 eingereicht hat, auf die die Landesregierung jedoch nicht angemessen reagiert hat.
Aktuelle Diskussionen und Ausblick
Das Thema der Zulagerhöhung war im Doppelhaushalt 2025/2026 nicht berücksichtigt, trotz des anhaltenden Drucks seitens der Polizei und der GdP. Das Innenministerium hat betont, dass die Vergleichbarkeit der Zulagen zwischen den Bundesländern aufgrund verschiedener Systematiken verzerrt ist. Zudem wurde in den letzten Jahren eine Einkommensverbesserung in den unteren Besoldungsgruppen umgesetzt. Der DPolG-Landeschef Kusterer erinnert daran, dass die Zulagen im Vergleich zur freien Wirtschaft ebenfalls nicht mithalten können.Zusätzliche Informationen über die Besoldung und Zulagen für Polizeibeamte finden sich in den jeweiligen Besoldungstabellen der Länder.
Ein weiterer Punkt der Diskussion ist die Kostenübertragung für Polizeieinsätze bei risikobehafteten Fußballspielen. Hier erlaubt das Bundesverfassungsgericht die Kostenweitergabe an die Deutsche Fußball Liga (DFL), was das Innenministerium in seiner Priorität für „Stadionallianzen“ zur Kostenreduktion betont. Innenminister Strobl äußert sich jedoch zurückhaltend zu den daraus resultierenden Kosten für den Polizeieinsatz.