Der Dortmunder Flughafen kann seine erweiterten Betriebszeiten weiterhin nutzen, ohne dass bestehende Einschränkungen auferlegt werden. Diese Entscheidung ist das Ergebnis eines über zehn Jahre währenden Rechtsstreits, der nun offiziell beendet ist. Laut einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, das im August 2024 erging, wurde eine Klage von drei Privatpersonen abgewiesen. Die Frist für eine Nichtzulassungsbeschwerde ist bereits abgelaufen, wodurch der Fall rechtskräftig abgeschlossen ist. Dies bedeutet, dass die Flugzeuge planmäßig zwischen 6 und 22 Uhr starten und landen können, während verspätete Starts bis 22.30 Uhr und Landungen bis 23.30 Uhr erlaubt sind.
Besonders hervorzuheben ist die Regelung, die es erlaubt, dass durchschnittlich vier planmäßige Landungen bis 23 Uhr täglich erfolgen dürfen. Darüber hinaus sind monatlich bis zu 16 verspätete Flüge möglich, wobei für jede davon die Zustimmung der örtlichen Luftaufsicht erforderlich ist. Diese Entwicklungen kommen nachdem die Bezirksregierung Münster im Jahr 2014 die erweiterten Betriebszeiten genehmigte, was zu einem wiederholten Streit zwischen Anwohnern, der Stadt Unna und dem Flughafen führte.
Rechtslage und Auswirkungen
Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts hat weitreichende Auswirkungen auf den Flughafenbetrieb in Dortmund. Die Möglichkeit, nach 22 Uhr noch zu landen oder zu starten, könnte insbesondere für Fluggesellschaften von Bedeutung sein, die auf Anschlussverbindungen angewiesen sind. Dies kann jedoch auch eine zusätzliche Belastung für die Anwohner darstellen, die durch den Lärm betroffen sind.
Im Vergleich zu anderen Regelungen im Luftverkehr stellt die Luftfahrtgesetzgebung in Deutschland hohe Anforderungen an die Lärmminderung. Diese Gesetze und Verordnungen sind essentiell, um sowohl die Rechte der Anwohner zu schützen als auch einen reibungslosen Flugbetrieb zu gewährleisten. So haben beispielsweise zahlreiche EU-Verordnungen wie die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 spezifische Vorgaben für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge etabliert, die auch für die gewerbliche Luftfahrt von Bedeutung sind, wie in der umfassenden Liste von Rechtsvorschriften zum Luftverkehr dokumentiert.
Insgesamt zeigt sich, dass der Rechtsstreit um die Betriebszeiten am Dortmunder Flughafen nun ein Ende gefunden hat. Die Entscheidung der Gerichte trägt zur Stabilität des Betriebs bei, während sie gleichzeitig die Bedürfnisse der Anwohner berücksichtigen muss. Der Flughafen Dortmund ist damit gut aufgestellt, um die Herausforderungen der kommenden Jahre anzugehen und weiterhin eine wichtige Rolle im regionalen Flugverkehr zu spielen.