In einer Schwimmhalle in Strausberg, im Nordosten Brandenburgs, kam es am Mittwoch, dem 15. Januar 2025, zu einem besorgniserregenden Vorfall. Mehrere Besucher, darunter 19 Schüler im Alter von 15 bis 16 Jahren, klagten über Übelkeit und Atemwegsreizungen, nachdem Chlor in die Luft und das Wassersystem gelangt war. Der Geschäftsführer der Strausberger Bäder GmbH, Markus Derling, bestätigte eine Kontamination des Wassers mit Chlor, dessen Konzentration die zulässigen Grenzwerte überschritt. Auch die Raumluft war betroffen, was zu einem erhöhten Risiko für die anwesenden Badegäste führte. Eine Vielzahl von Rettungskräften und Polizei war im Einsatz, um erste Hilfe zu leisten.
Bei diesem Vorfall mussten insgesamt 25 Personen behandelt werden, wovon neun in umliegenden Krankenhäusern versorgt wurden. Ein Mädchen wurde sogar mit einem Rettungshubschrauber in das Klinikum Berlin-Buch geflogen, während andere Betroffene von ihren Eltern abgeholt wurden. Glücklicherweise konnten einige der Verletzten bereits aus dem Krankenhaus entlassen werden.
Ursache und Ermittlung
Die Polizei hat den Chlor-Austritt bislang nicht offiziell als Ursache für die gemeldeten Verletzungen bestätigen können. Es laufen jedoch Ermittlungen, um die genauen Umstände dieses Vorfalls zu klären. Der Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung wird ebenfalls geprüft. Erste Berichten zufolge könnte der Vorfall durch einen Fehler beim Mischen von Wasser und Chlor verursacht worden sein, was die Gefahren von Chlorgas und den Umgang mit diesem im Schwimmbadbetrieb verdeutlicht.
Chlorgas ist für seine stark reizenden Eigenschaften bekannt. Es kann Atemwege, Augen und Haut erheblich schädigen und wurde sogar im Ersten Weltkrieg als chemische Waffe eingesetzt. Daher sind die Sicherheitsvorkehrungen in Schwimmbädern und anderen Einrichtungen, die mit Chlor arbeiten, von zentraler Bedeutung. Die Überarbeitung der DIN 19606 im Januar 2020 hat beispielsweise eine Restdrucksicherung für Chlorgasanlagen als Option eingeführt, um das Risiko solcher Vorfälle zu minimieren. Auch der Flaschenwechsel, eine häufige manuelle Tätigkeit in Schwimmbädern, birgt erhebliche Gefahren, die unbedingt beachtet werden müssen, insbesondere im Hinblick auf die Anpassung der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 (2) DGUV Vorschrift 1).
Sperrung der Schwimmhalle
Die Schwimmhalle bleibt bis auf weiteres gesperrt, während die Ermittlungen und die Ursachenforschung andauern. Es wurden auch Maßnahmen ergriffen, um Giftstoffe an der Einsatzstelle zu neutralisieren; ein Dekontaminationszelt wurde aufgebaut, um die Sicherheit der Rettungskräfte und der Anwohner zu gewährleisten. Dieser Vorfall ist besonders alarmierend, da bereits 2021 in derselben Halle ein Chlorgas-Unfall registriert wurde, bei dem Badegäste evakuiert werden mussten. Dies wirft ernsthafte Fragen zur Sicherheit und zum Umgang mit Chemikalien in der Schwimmbadbranche auf.
Zusammenfassend bleibt zu sagen, dass die Geschehnisse in Strausberg die potenziellen Risiken, die mit Chlor und dessen Handhabung verbunden sind, eindrücklich unterstreichen. Es bleibt zu hoffen, dass die Ermittlungen zu einer schnelleren und sicheren Lösung führen, um solche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden.
Für weitere Informationen zu Sicherheitsmaßnahmen in Schwimmbädern und den Risiken von Chlorgasaustritten besuchen Sie: Tag24, rbb24 und DGUV.