Ein Jahr nach dem tragischen Tod eines elf Wochen alten Säuglings beginnt am 19. Februar 2025 vor dem Landgericht Neubrandenburg der Prozess gegen den 30-jährigen Vater. Dieser wird wegen „Körperverletzung mit Todesfolge“ angeklagt, nachdem der Vorfall sich in einer Wohnung in der Neubrandenburger Oststadt ereignete. Der Sachverhalt wirft Fragen zur Belastbarkeit von Angehörigen und zur Tragweite von Fahrlässigkeit auf, die in solchen Fällen oft eine Rolle spielen.

Der Fall nahm am 12. Januar 2024 seinen Lauf, als das Baby ins Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg gebracht wurde und zwei Tage später, am 14. Januar, starb. Die Obduktion ergab, dass der Säugling an einer Hirnschwellung infolge eines Schütteltraumas verstorben war. Laut Anklage war der Vater überfordert und habe sein schreiendes Kind etwa 30 Sekunden lang geschüttelt, ohne dessen Kopf zu stützen. Anschließend legte er es in einen Baby-Autositz und wippte heftig, was zu Hirnblutungen und weiteren schweren gesundheitlichen Schäden führte. Am nächsten Tag zeigte das Baby Symptome wie Trinkverweigerung und Krämpfe, was ärztliche Hilfe erforderte.

Rechtliche Einordnung

Der Vorwurf gegen den Vater fällt unter § 227 StGB, der die Körperverletzung mit Todesfolge regelt. Diese sieht vor, dass bereits Fahrlässigkeit ausreicht, um für die Todesfolge verantwortlich gemacht zu werden. Der gerichtliche Schuldspruch müsste zudem die Kausalität zwischen der Verletzung und dem Tod des Kindes klären, gemäß den Vorgaben, die in Juracademy dargelegt sind.

Der strafrechtliche Rahmen für Körperverletzung mit Todesfolge liegt zwischen drei und 15 Jahren. Bei minderschweren Fällen sind Freiheitsstrafen zwischen einem und zehn Jahren möglich, wobei auch eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung in Betracht kommen kann. Ein Urteil wird am 14. März 2025 erwartet.

Die Rolle der Anwälte

In solchen Verfahren spielen Anwälte eine entscheidende Rolle. Verteidiger sind gefordert, die Tat zu analysieren, Beweise zu prüfen und eine geeignete Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Insbesondere wird oft die Zusammenarbeit mit psychologischen Gutachtern in Anspruch genommen, um etwaige psychische Beeinträchtigungen des Täters darzulegen. Auch die Opfervertretung kommt zum Tragen, um die emotionalen und wirtschaftlichen Folgen für die Hinterbliebenen zu verdeutlichen, wie auf Gross-Härtlein ausgeführt wird.

In diesem Schmerzfall wird neben der strafrechtlichen auch die zivilrechtliche Verantwortung deutlich, welche die Familie des Opfers in Erwägung ziehen könnte. Es ist für die juristische Vertretung von großer Bedeutung, die Schwere der Tat und die leidvollen Auswirkungen auf das Leben der Hinterbliebenen vor Gericht zu präsentieren, um mögliche Entschädigungszahlungen durchzusetzen.

Der Prozess in Neubrandenburg ist ein tragisches Beispiel für die weitreichenden Folgen von Überforderung, die letztlich in einer nicht umkehrbaren Tragödie gipfelten. Die bevorstehenden Verhandlungen werden nicht nur die Tat selbst, sondern auch die emotionale Belastung der beteiligten Familien und die Relevanz der gesetzlichen Regelungen in diesem sensiblen Bereich thematisieren.