Die Problematik der Zweckentfremdung von Wohnraum in Berlin wird nach wie vor unzureichend angegangen. Eine aktuelle Analyse zeigt, dass die Zahl der Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot im Jahr 2024 leicht zugenommen hat. Bis Dezember 2024 wurden insgesamt 27.813 Wohnungen dem Wohnungsmarkt zurückgeführt. Im Vergleich dazu lag die Zahl im Dezember 2023 bei 26.550 Wohnungen. Die Kontrollbehörden sehen sich dabei zahlreichen Herausforderungen gegenüber, insbesondere bei der Ahndung illegaler Vermietungen als Ferienwohnungen oder gewerblicher Nutzung. Diese Informationen Tagesspiegel wurden auf Anfrage des CDU-Abgeordneten Martin Pätzold der Stadtentwicklungsverwaltung veröffentlicht.
Das Zweckentfremdungsverbot, das dem Schutz von Wohnraum dient, hat in Berlin eine grundlegende Bedeutung. Ein erheblicher Teil der zurückgeführten Wohnungen war mehr als drei Monate leer. Laut Schätzungen wird die Dunkelziffer der Verstöße im hohen fünfstelligen Bereich angesiedelt. Besonders häufig kommt es zu Verstößen durch die Vermietung von Wohnraum als Ferienwohnung, die nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist. Ausnahmen bestehen etwa bei einer drohenden Existenzgefährdung des Eigentümers oder vorübergehendem Aufenthalt im Ausland.
Herausforderungen bei der Durchsetzung
Die Zahlen bei der Ahndung durch die Bezirke zeigen große Schwankungen. Besonders ausgeprägt ist die Durchsetzung des Gesetzes in den Bezirken Tempelhof-Schöneberg, Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte. Bisher wurden in über 25.000 Amtsverfahren wegen Leerstands von den Bezirken eingeleitet. Die Behörden stehen jedoch vor der Herausforderung, eine effektive Kontrolle durchzuführen. Diese Probleme sind nicht nur lokal, sondern betreffen auch andere Regionen in Deutschland, wo ähnliche Zweckentfremdungsverbote gelten, wie beispielsweise in Hamburg, wo Bußgelder bis zu 500.000 Euro drohen, oder in anderen Bundesländern wie Brandenburg, Bremen und Niedersachsen, wo die Geldstrafen sogar bis zu 100.000 Euro betragen können. Die Regelungen sind unterschiedlich, wobei das Mietrechtverbesserungsgesetz (Artikel 6 § 2) die Vermietung ohne Genehmigung als Ordnungswidrigkeit definiert.
Einige Bundesländer diskutieren die Einführung oder Anpassung von Zweckentfremdungsverboten, während der Gesetzgeber die gegenwärtige Situation regelmäßig überprüfen sollte. Vermieter werden dazu angehalten, die aktuellen regionalen Vorschriften im Auge zu behalten. Insbesondere in Touristenzentren müssen Genehmigungen eingeholt werden, um Ferienwohnungen legal anzubieten. Diese Genehmigungen sind situationsabhängig, und nicht selten können auch Ausgleichszahlungen erforderlich werden.
Gestaltung des Wohnraums im Fokus
Das Wohnraum-Zweckentfremdungsgesetz zielt nicht nur auf die Verhinderung von Leerstand ab, sondern schützt auch den Zugang zu erschwinglichem Wohnraum in Großstädten. Es verbietet daher die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnungen, für gewerbliche Zimmervermietung oder für berufliche Zwecke. Zudem darf Wohnraum nicht baulich so verändert werden, dass er nicht mehr für Wohnzwecke geeignet ist. Die Einhaltung der Regelungen ist entscheidend, um sicherzustellen, dass auch zukünftige Generationen Zugang zu Wohnraum haben. Ausnahmen von der Zweckentfremdung gelten zum Beispiel für bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes genutzte Ferienwohnungen oder für leer stehenden Wohnraum, der trotz Beschleunigungsbemühungen nicht vermietet werden konnte.
Die Anstrengungen zur Rückführung und zum Schutz des Wohnraums müssen weiterhin verstärkt werden. Dabei ist es entscheidend, dass sowohl Eigentümer als auch Vermieter die sich ständig verändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen verstehen und befolgen. Die Informationen dazu sind über zuständige Behörden wie Bauaufsichten oder Bezirksämter oder online abrufbar, um rechtssichere Entscheidungen zu treffen mein-monteurzimmer.