Die Diskussion um die Jagd auf Wölfe gewinnt zunehmend an Bedeutung, insbesondere vor dem Hintergrund der neuen Regelungen in Deutschland und der Schweiz. Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD) hat am 10. Januar 2024 während einer Protestkundgebung von etwa 1.000 Jägern in Schwerin auf die Herausforderungen hingewiesen, die die Entnahme von Wölfen und anderen Wildtieren mit sich bringt. Ein Jahr später zeigt sich, dass die Konflikte mit den Jägern weitgehend beigelegt wurden. Backhaus und seine Landesregierung haben Verständnis für die Anliegen der Jägerschaft entwickelt und zeigen sich offen für Lösungen.Nordkurier berichtet.

Der Landrat von Vorpommern-Greifswald, Michael Sack (CDU), hat die neuen Fahrradgesetze kritisiert. Er findet die Verschärfungen im Waffenrecht für die Behörden schwer handhabbar und bezeichnet die Regelungen in großen Städten als absurd. Sack hebt hervor, dass in seiner Region die Effizienz bei Waffenkontrollen zunehmen soll. Dabei bleibt auch der Wassernutzschaden von Tieren wie Bibern und Wölfen ein relevantes Thema. Die Landesregierung plant eine bisher nicht dagewesene Checkliste zur gezielten Entnahme der umstrittenen Tierarten, die sowohl von Jägern als auch von Behörden beachtet werden soll.

Neue Jagdgesetzgebung in der Schweiz

In der Schweiz hat der Bundesrat am 13. Dezember 2024 das revidierte Jagdgesetz verabschiedet, das am 1. Februar 2025 in Kraft tritt. Diese Entscheidung wurde getroffen, um die jüngsten Konflikte zwischen der Alpwirtschaft und der steigenden Wolfspopulation zu entschärfen. In den letzten Jahren hat sich die Zahl der Wölfe stark erhöht, was zu vermehrten Angriffen auf Nutztiere führt. Für die Kantone bedeutet das, dass sie von September bis Januar in den Wolfsbestand eingreifen dürfen, wenn ein Risiko für Nutztiere besteht und Herdenschutzmaßnahmen vorhanden sind.Admin.ch berichtete.

Das neue Gesetz erlaubt auch die Regulierung von Jungtieren und Rudeln, die sich unerwünscht verhalten. Dabei muss jedoch immer eine minimale Anzahl an Rudeln pro Region erhalten bleiben. Der Eingriff in den Wolfsbestand erfolgt jedoch nur mit Zustimmung des Bundesamts für Umwelt. Zudem können in den Sommermonaten, von Juni bis August, schadenstiftende Rudel reaktiv reguliert werden. Einzelne Wölfe, die eine Gefahr für Menschen darstellen, können ohne zusätzliche Genehmigungen abgeschossen werden.

Änderungen in der jagdlichen Praxis

Zusätzlich zu den Regelungen zur Wolf- und Wildschadenregulation wird die jagdliche Praxis überarbeitet. Ein Nachtjagdverbot im Wald sowie das Verbot von Schalldämpfern, bleihaltiger Kugelmunition und Drohnen wurden eingeführt. Die revidierte Jagdverordnung soll somit klarer und präziser die Verhütung und Vergütung von Wildschäden regeln und den Einsatz von Herdenschutzhunden optimieren. Die Umsetzung wird von verschiedenen Stellen, einschließlich des Bundesamts für Umwelt, überwacht, das auch die Herdenschutzhunde auf einen einheitlichen Standard prüfen wird.JagdNatur.ch berichtet.

Die bevorstehenden Änderungen in der Jagdgesetzgebung in beiden Ländern reflektieren die anhaltende Diskussion über den Schutz von Wildtieren und deren Koexistenz mit der Landwirtschaft. XDie Landwirte sowie die Jägerschaft sind weiterhin aufgefordert, aktiv am Gedankenaustausch teilzunehmen, um zukünftige Lösungen gemeinsam zu erarbeiten und ihre Anliegen wirksam einzubringen.