Am 14. Januar 2025, um 16:10 Uhr, wurde ein 52-jähriger Pole im Regionalexpress 13 am Bahnhof Kaldenkirchen von der Bundespolizei kontrolliert. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Freiburg vorliegt, wegen eines nicht bezahlten Bußgeldes von 250 EUR infolge eines Verstoßes gegen das Straßenverkehrsgesetz.

Da der Mann die geforderte Geldbuße nicht beglichen hatte, ordnete das Gericht eine Erzwingungshaft von zwei Tagen an. Sofort nach der Festnahme wurde er zum Haftantritt in das Gefängnis in Willich gebracht. Die Bundespolizei bekräftigt damit erneut ihre konsequente Vorgehensweise gegen Gesetzesverstöße.