Am 29. Dezember 2023 ereignete sich in Willebadessen (NRW) ein schwerer Vorfall, als vier Jugendliche im Alter von 17 bis 19 Jahren in einem Kleinwagen vorzeitig Feuerwerkskörper zündeten. Diese gefährliche Aktion fand an einer Landstraße neben einem Windkraftwerk statt. Tragischerweise hatten die Jugendlichen die Sicherheitswarnungen auf der Verpackung nicht ausreichend gelesen und unterschätzten die Reichweite der Funken. Dies führte dazu, dass eine Fontäne durch die geöffnete Tür des Fahrzeugs schoss, was in der Folge einen Brand auslöste.
Die Feuerwehr konnte das Feuer nicht mehr rechtzeitig löschen, sodass der Kleinwagen vollständig ausbrannte. Die Jugendlichen müssen nun mit einer Anzeige wegen des illegalen Abbrennens von Pyrotechnik rechnen, welches in Deutschland nur an Silvester erlaubt ist. Hier gilt ein Mindestalter von 18 Jahren und es ist ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten, um solche Unfälle zu vermeiden, wie derwesten.de berichtet.
Sicherheitsvorschriften für Feuerwerkskörper
Um die Gefahren im Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern zu verstehen, ist es wichtig, die gesetzlichen Regelungen zu beachten. Das Abbrennen von Feuerwerk ist hauptsächlich auf die Zeit zwischen dem 31. Dezember und dem 1. Januar beschränkt. Außerhalb dieser Fristen benötigen Nutzer eine besondere Erlaubnis. Nach bmi.bund.de gibt es zudem besondere Vorschriften für den Umgang mit Feuerwerkskörpern, die unbedingt beachtet werden sollten.
Wichtige Hinweise für den sicheren Umgang umfassen den Kauf von geprüftem Feuerwerk, das mit einem CE-Zeichen und einer Registriernummer versehen sein muss. Beispielsweise könnte eine Registriernummer wie 0589 – F2 – 1234 lauten. Problematisch sind insbesondere illegale oder selbstgebaute Silvesterböller, die oft zu erheblichen Verletzungen führen.
Rechtliche Konsequenzen und Gefahren
Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind klar und unterliegen den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes. Vergehen gegen diese Vorschriften können schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen, darunter Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro. In schwereren Fällen kann der Umgang mit nicht zugelassenem Feuerwerk sogar zu Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren führen. Zudem gibt es strenge Auflagen für bestimmte Kategorien von Feuerwerkskörpern, wie beispielsweise F2, die nur von Personen über 18 Jahren gekauft und verwendet werden dürfen.
Zusätzlich zu allgemeinen Sicherheitsvorschriften wird geraten, das Abbrennen von Feuerwerk in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie anderen sensiblen Einrichtungen zu vermeiden. In einigen Gemeinden können zudem zeitliche Beschränkungen oder vollständige Verbote für das Abbrennen von Feuerwerk verhängt werden. Solche Regelungen sind nicht nur wichtig, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, sondern auch um die Sicherheit und den Schutz von Menschen und Eigentum zu garantieren, wie bmi.bund.de hinweist.